Wermelskirchen ADFC wird notfalls klagen

Wermelskirchen · Sollte eine Ratsmehrheit den gegenläufigen Radverkehr aus der Telegrafenstraße per Beschluss verdrängen, würde dies laut ADFC-Sprecher Frank Schopphoff gegen geltendes Recht verstoßen. Er würde dann vor Gericht ziehen.

 Ist das die Zukunft auf der Telegrafenstraße?

Ist das die Zukunft auf der Telegrafenstraße?

Foto: Udo Teifel

Die Diskussion um den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße steuert, sollte es nicht doch zu einer Annäherung kommen, auf einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht zu. Denn eine Ratsmehrheit — hier WNKUWG, Bürgerforum und CDU — will die Radfahrer, die gegen die Einbahnstraße radeln, auf die Kölner Straße oder den Brückenweg verbannen, damit auf der linken Seite weiter gehalten und geparkt werden kann. Wobei letztes illegal ist. Dem steht der ADFC gegenüber: Sprecher Frank Schopphoff unterstützt letztlich das Bestreben der Stadtverwaltung, den 2003 gefassten Beschluss, die Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen, durchzusetzen. Notfalls vor Gericht. "ADFC und VCD werden notfalls klagen, wenn wider Erwarten der Rechtsanspruch auf gegenläufiges Radfahren durch einen Ratsbeschluss aufgehoben wird", sagte gestern Schopphoff.

Derzeit werde, so erklärt Schopphoff, "der alte Kampf ausgefochten für das Parken vor der Ladentür" auf der Telegrafenstraße. 2003 habe es einen Kompromiss nach scharfer Auseinandersetzung gegeben mit den Parkplätzen rechts an der Telegrafenstraße. "Statt sich daran zu halten, soll jetzt auch noch links geparkt werden. Aber nicht auf Kosten der Radfahrer", wehrt er sich.

Bestätigung findet er in der jüngsten Stellungnahme der Bezirksregierung zur Bedeutung des Radverkehrs in der Telegrafenstraße. Das 2003 beschlossene Verkehrskonzept hat eine Verbesserung der Situation des Radverkehrs zum Ziel und wird so von der Bezirksregierung auch finanziell mit getragen — "wir sehen uns damit als ADFC von der zentralen Bedeutung des gegenläufigen Radverkehrs bestätigt", sagt Schopphoff.

"Objektiv rechtswidrig"

In den neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sei die Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr keine Kann-Vorschrift mehr, sondern eine Soll-Vorschrift: "Behörden, die sich weigern, Radverkehr gegen Einbahnstraßen zuzulassen, handeln in der Regel ermessensmissbräuchlich und damit objektiv rechtswidrig", zitiert Schopphoff den Fachanwalt Dietmar Kettler.

Wichtig sei, dass in Einbahnstraßen, in denen Linienbusse verkehrten, die Straßenbreite nicht geringer als 3,50 Meter sein dürfen, so Schopphoff. Die westliche Engstelle sei somit breit genug. Notfalls müsse ein Schutzraum für den Radverkehr angelegt werden — seiner Ansicht nach sei das aber nicht notwendig. "Wir brauchen noch Zeit. Wird der Lernprozess zu langwierig, muss man notfalls Schutzstreifen für Radfahrer schaffen." Aber: Wenn mehr Rücksicht aufeinander genommen würde, seien keine Schutzräume erforderlich.

Halten und Parken auf der linken Seite der Telegrafenstraße hält Schopphoff für falsch: "Das sorgt für zusätzlichen Parksuchverkehr." Deshalb sollten Kurzzeitparkplätze auf dem Rathaus-Parkplatz angelegt werden. "Und das Ordnungsamt sollte nicht nur auf dem Rathaus-Parkplatz kontrollieren und Knöllchen verteilen, sondern auch auf der Telegrafenstraße."

(RP/ac)
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