Gegenläufiger Radverkehr in Wermelskirchen ADFC und Grüne hadern mit Verwaltungsgerichts-Urteil

Wermelskirchen · Eine konservative Ratsmehrheit in Wermelskirchen habe mit ihrem Beschluss gegen den gegenläufigen Radverkehr dem örtlichen Handel und der Gastronomie einen Bärendienst erwiesen. So bewertet der Grünen-Sprecher Stefan Janosi das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.

 2016 war das Radeln gegen die Einbahnstraße auf der Telegrafenstraße noch möglich.

2016 war das Radeln gegen die Einbahnstraße auf der Telegrafenstraße noch möglich.

Foto: Teifel/Teifel, Udo (tei)

Seit einigen Jahren beschäftige die Politik nun schon das Thema gegenläufiger Radverkehr auf der Telegrafenstraße. „Was in fast allen Städten der Republik schon lange als üblich gilt, wird in Wermelskirchen von einer konservativen Ratsmehrheit abgelehnt“ ,so Stefan Janosi. Die Argumente dagegen seien dünn, denn sowohl Kreispolizeibehörde als auch Unfallkommission hatten keine Bedenken gegen diese Regelung. Nun habe das Verwaltungsgericht nach Aktenlage gegen eine Öffnung entschieden. Nicht Gefahrenlage oder Unfallhäufigkeit spielten beim Richterspruch eine Rolle, sondern fehlende vier Zentimeter in der Straßenbreite wurden vom Gericht als Argument angeführt.

Hätten damals CDU, WNK und Büfo nicht gegen eine Öffnung votiert, hätten Gerichte erst gar nicht bemüht werden müssen, so der Grünen-Sprecher. „Ob dieses Votum im Sinne von Wermelskirchen ist, darf bezweifelt werden.“ Wermelskirchen befindet sich bundesweit auf einem der hinteren Plätze der Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit. Die problematische Durchquerung der Innenstadt wird ein weiteres Argument für Fahrradfahrer sein, Wermelskirchen nicht als primäres Freizeitziel anzusteuern.

„Wermelskirchen touristisch attraktiver zu machen, ist damit jedenfalls gescheitert“, erklärt Janosi in einer Stellungnahme.

Roland Huhn, Referent Recht des ADFC in der Bundesgeschäftsstelle, ist mit dem Urteil unzufrieden: „Das VG Köln ist der Grundsatzfrage ausgewichen, ob Einbahnstraßen generell für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden müssen. Der ADFC betrachtet Einbahnstraßen als Verkehrsbeschränkung für den Radverkehr. Deshalb muss nicht die Freigabe, sondern ihre Verweigerung mit einer besonderen örtlichen Gefahrenlage begründet werden.“

Das Gericht habe eine solche Gefahrenlage in der Telegrafenstraße angenommen und brauchte deshalb nicht auf die grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage einzugehen. Huhn weiter: „Wir haben den Kläger Frank Schopphoff unterstützt, weil aus unserer Sicht die örtlichen Verhältnisse keine Gefährdung von Radfahrenden befürchten lassen, auch nicht durch Linienbusse.“

Das Ziel einer bundesweit erleichterten Freigabe von Einbahnstraßen werde der ADFC noch im Sommer auf anderem Wege erreichen. Seit dem 31. März liegt dem ADFC der Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO vor. Wo es heute heißt „Radverkehr kann in Gegenrichtung zugelassen werden“, wird nach der Änderung stehen „soll zugelassen werden“. Damit werde die Freigabe von Einbahnstraßen von der Möglichkeit zur Regel und müsse nicht im Einzelfall begründet werden, sagt der ADFC-Rechtsreferent.

(tei.-)
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