Wermelskirchen Absprache über Mietvertrag landet vor Gericht

Wermelskirchen · Eine 46-jährige Wermelskirchenerin musste sich vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung verantworten. Sie sollte einen bestehenden Mietvertrag mit ihrer Mieterin (25) nachträglich geändert haben.

Das angekreuzte "unbefristet" soll sie wegretouchiert und einen zusätzlichen Satz zu den Mieterpflichten eingefügt haben. Die Angeklagte bestätigte, dass sie dies getan habe, es sei aber nicht ohne Absprache mit der Mieterin geschehen. Was sie dann erzählte, konnte das Gericht aufgrund der Fülle der sich überschlagenden Einzelheiten erst häppchenweise nach über zwei Stunden und vier Zeugenbefragungen aufdröseln.

Demnach hatte die Angeklagte eine vollständig kaputtgewohnte Wohnung gekauft. Diese Wohnung wollte sie komplett sanieren. "Im damaligen Zustand konnte niemand darin wohnen", sagte dazu eine Zeugin. Offensichtlich doch. Die spätere Mieterin lag der Angeklagten permanent in den Ohren: Besuche, SMS, Telefonate. Sie wolle dort mit Partner und Kind einziehen, so schnell wie möglich. Sie wohnte bis jetzt schräg gegenüber; ihr drohte dort der alsbaldige Rausschmiss. Sie benötige sofort einen unbefristeten, vom Vermieter vorab unterzeichneten neuen Mietvertrag, sagte sie. Sonst würde die Arbeitsagentur nicht die Umzugskosten und die Miete bezahlen, da sie und ihr Partner Leistungen aus ALG II erhielten. Sie würden auch die Wohnung renovieren, da sie beide ja aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit Zeit hätten. Die Vermieterin stellte den geforderten Mietvertrag aus und wollte auf eine Monatsmiete im Gegenzug für die Renovierung verzichten.

Sie betonte aber auch, dass "wir nach der Renovierung mal gucken, wie wir das dann alles machen". Kaum hatte die Arge den Mietvertrag abgesegnet, zog die Familie ein - mitten zwischen den Arbeitern, Werkzeugkisten und Handwerkerutensilien. Die versprochene Renovierung bis aufs Tapezieren und das Bemalen nackter Wände mit Kinderzeichnungen erfolgte nicht.

Kurzerhand änderte die Vermieterin den Vertrag. Die Mieterin erstattete Anzeige. Sie sagte als Zeugin aus, dass es keine solche Absprache gegeben habe. Zeugen betätigten, dass die Mieterin die Angeklagte massiv bedrängt hatte. Allerdings konnte niemand die Absprache zwischen Vermieterin und Mieterin bezeugen. Damit stand die Urkundenfälschung im Raum, wenn auch nicht in bösartiger Absicht. Da die Angeklagte vorstrafenfrei war, wurde das Verfahren gegen eine Gelbuße von 400 Euro eingestellt.

(bege)
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