Amtsleiter zieht Bilanz 63.400 Erklärungen zur Grundsteuer beim Finanzamt Leverkusen abgegeben

Wermelskirchen · Ludger Ruthmann, Finanzamtsleiter in Leverkusen, zieht Bilanz nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung und erklärt, wie es jetzt weitergeht.

Ludger Ruthmann, Finanzamtsleiter Leverkusen.

Ludger Ruthmann, Finanzamtsleiter Leverkusen.

Foto: Finanzamt Leverkusen

Am 31. Januar ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. „Im Finanzamt Leverkusen liegen insgesamt 63.400 Erklärungen vor, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Ludger Ruthmann, Leiter des Finanzamts Leverkusen, das auch für Wermelskirchen zuständig ist. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden“, ergänzt Ruthmann.

Wenn die Erklärung dann weiterhin nicht abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dabei ist davon auszugehen, dass dies voruassichtlich nicht zum Vorteil eines Eigentümers ausfallen wird. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont der Leverkusener Finanzamtsleiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält von seinem Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ erklärt  Ruthmann weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten die Bürgerinnen und Bürger von uns eine Nachricht beziehungsweise die Bescheide.“

Der errechnete Grundsteuerwert hat dann aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab dem Jahr 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Info-Plattform weiterhin online

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

Grundsteuer-Hotline bleibt besetzt

„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, sagt Finanzamtsleiter Ruthmann: „Die meisten Anliegen können wir am telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter ☏ 0214 / 89280-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einer einmaligen Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

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