Blaulicht Mit dem Moped ohne Führerschein gefahren – 1050 Euro Geldstrafe

Wermelskirchen · Ohne Führerschein darf der Mopedfahrer nicht schneller als 25 Km/h fahren. Und damit dieses Tempo auch eingehalten werden kann, ist der Motor gedrosselt. Diese Gesetzeslage kannte der 53-jährige Mann nur zu gut.

 Ein 53-Jähriger musste sich zum wiederholten Mal vor dem Amtsgericht verantworten.

Ein 53-Jähriger musste sich zum wiederholten Mal vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: Hertgen, Nico (hn-)

Gleichwohl hatte er der Versuchung nicht widerstehen können, „mal kurz loszufahren, um etwas zu besorgen“. Sein Pech: Er besitzt keinen Führerschein und fuhr direkt in die Arme der Polizei.

Für die Beamten war der Mann kein Unbekannter. Sie zeigte ihn an, und jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht dafür verantworten. Er gab alles zu. Aber sein Roller, mit der er sonst immer fahre, sei kaputt gegangen, sagte er. Und da habe er das Moped seiner Tochter gesehen, das er für schnellere Fahrten umgerüstet hatte. Und so sei es eben geschehen. „Ich habe Sch… gebaut“, sagte er. Aber er sei kurz vorher krank geschrieben worden und habe den Kopf voller Gedanken gehabt. Der Richter las aus dem Vorstrafenregister des Mannes vor. Er war 2015 wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Überraschend fragte der Richter den Angeklagten, wann er sein letztes Bier getrunken habe. „Gestern“, war die Antwort. Ob er ein Alkoholproblem habe, fragte der Richter weiter. Der Mann schwieg. Nach einer kleinen Denkpause riet ihm der Richter, sich zu überlegen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte er ein Alkoholproblem haben, werde er es aller Erfahrungen gemäß ohne fremde Hilfe nicht lösen können.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 1050 Euro für das Fahren im Straßenverkehr, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Dabei hatte er die Höhe des Krankengeldes und als strafmildernd das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. Strafverschärfend wertete er dagegen seine einschlägige Vorstrafe. Der Richter schloss sich in seinem Urteil der Forderung des Staatsanwaltes an. In seiner Begründung legte er dem jetzt Verurteilten dringend ans Herz, sich Hilfe zu holen. „Das passiert nicht nochmal“, sagte dazu der Mann.

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