Wermelskirchen 40-Jährige zum 19. Mal vor Gericht

Wermelskirchen · Die 40 Jahre alte Angeklagte aus Wermelskirchen war im Amtsgericht keine Unbekannte. Dieses Mal stand die ledige Frau wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen vor dem Kadi. Sie hatte Anfang dieses Jahres in einem Baumarkt einen Schließzylinder im Wert von 31,99 Euro mitgehen lassen, ohne zu bezahlen. Der Ladendetektiv hatte sie erwischt.

Die Angeklagte gab alles zu. "Warum haben Sie gestohlen?", fragte der Richter. "Ich hatte eine schlechte Zeit", antwortete die Frau. Sie sei heroinabhängig und habe Geld gebraucht. Sie lebe von der Sozialhilfe. Aber jetzt gehe es ihr besser. Sie befinde sich "im Substitutionsprogramm" (sie bekommt offiziell Methadon als Heroin-Ersatz) und habe seit mehr als vier Monaten keinen "Beikonsum" (zusätzliche illegale Drogen). Sie hoffe, dass sie endlich von ihrer Sucht loskomme. Aber das sei schwer - sie substituiere bereits seit sieben Jahren. Ihre Jobs als Krankenschwester und Masseurin hatte die Frau wegen ihrer Drogenabhängigkeit verloren. Sie möchte gerne im Garten- und Landschaftsbau arbeiten. Sie stehe unter Betreuung, man kümmere sich um sie.

Ihr Vorstrafenregister wies 19 Vorstrafen auf, die meisten davon wegen Beschaffungskriminalität. Zwar habe die zeitliche Dichte der Verfahren in den vergangenen Jahren nachgelassen, sagte der Richter. "Aber ganz weg sind die Verfahren nicht." Die letzten waren 2013 in den Amtsgerichten Remscheid und Wermelskirchen über die Bühne gegangen. Die Urteile: Geldstrafen in Höhe von 60 und 80 Tagessätzen. "Sie wissen, dass wir über dieses Strafmaß hinausgehen müssen?", fragte der Richter. Sie nickte. Der Staatsanwalt beantragte 120 Tagessätze zu je zehn Euro. Das Urteil folgte dem Antrag.

Es hätte auch eine Gefängnisstrafe mit Bewährung sein können, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Aber dann wird im Falle eines Rückfalls die Bewährung gestrichen, und sie muss tatsächlich hinter Gittern. Das wollte das Gericht mit der jetzt verhängten Geldstrafe vermeiden. Es sei gleichwohl eine ernste Mahnung. Er wünsche nicht, die Frau als Angeklagte vor Gericht wiederzusehen.

(bege)
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