Wermelskirchen 24-Jähriger schlägt den besten Freund bewusstlos

Wermelskirchen · Angeklagter kann sich an nichts erinnern. Heute sind die beiden Männer wieder die allerbesten Freunde.

Der Angeklagte (27) wusste von nichts, gab aber alles zu. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er soll einen 24-jährigen Mann im August 2016 in einer Gaststätte an der Remscheider Straße mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben. Der Mann erlitt eine Platzwunde. Er musste ärztlich versorgt werden.

"Kennen Sie den Mann, dem Sie auf dem Kopf geschlagen haben sollen?", sagte der Richter. "Ja, er ist mein Freund." Das sollte der Angeklagte erklären. Er wisse leider überhaupt nichts von dem Vorfall, sagte der Angeklagte.

Zusammen mit seinem Freund habe er die Kirmes besucht und dort einiges an Alkohol getrunken. Anschließend seien sie in die Gaststätte gegangen und haben weiter getrunken. Und dann sei er am nächsten Morgen zu Hause aufgewacht mit einem Pusteröhrchen in der Tasche. Er selbst hatte eine Schulterverletzung.

Und da habe er gewusst, dass "irgendetwas" passiert sei. Mehr könne er nicht sagen. Er habe sich natürlich erkundigt und auch mit seinem Freund geredet und sich entschuldigt. Und heute seien sie wieder die allerbesten Freunde: "Küsschen links, Küsschen rechts."

Das Gericht befragte den Geschädigten im Zeugenstand. Ja, er sei mit dem Angeklagten befreundet, sagte er. Er habe am besagten Abend mit dem Rücken zu seinem Freund gestanden und plötzlich einen Schlag auf den Kopf gespürt. Danach sei er zu Boden gegangen. Im Krankenhaus sei er ambulant versorgt worden. Dass er, wie der Vorwurf des Staatsanwalts lautete, mit einem Gegenstand geschlagen worden sei, bestritt er.

Er habe auch wieder ein freundschaftliches Verhältnis mit seinem Freund - es sei alles wieder in Ordnung. Deswegen wundere er sich, dass es überhaupt zu einer Verhandlung gekommen sei. Danach stellte sich heraus, dass er seinen Strafantrag nur mündlich zurückgenommen hatte.

Ein weiterer Zeuge identifizierte den Angeklagten als den Schläger, betonte dabei aber, dass der Angeklagte keinen Gegenstand in der Hand gehabt hatte.

Der Staatsanwalt konstatierte in der Verhandlung, dass der Rechtsfriede wieder hergestellt sei und schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 300 Euro einzustellen. Damit waren alle Beteiligten einverstanden.

(bege)
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