Amtsgericht Wermelskirchener betrinkt sich und randaliert

Wermelskirchen · 22-Jähriger tickt unter Einfluss von Alkohol aus und erhält vom Richter eine Verwarnung.

 Wegen gleich mehrerer Delikte musste sich ein 22-jähriger Wermelskirchener vor Gericht verantworten.

Wegen gleich mehrerer Delikte musste sich ein 22-jähriger Wermelskirchener vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wozu es führen kann, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen die Kontrolle verliert, musste ein 22-Jähriger aus Wermelskirchen jüngst vor dem Amtsgericht erfahren. Angeklagt war der junge Mann wegen körperlicher Misshandlung, Widerstands gegen Polizeibeamte und Beamtenbeleidigung.

Ort des Geschehens war Bergisch Born, die Uhrzeit zwei Uhr morgens, der Angeklagte war volltrunken. In diesem Zustand hatte er einen Bekannten mit der Faust geschlagen, so fest, dass dieser einen Knorpelanbruch und eine Platzwunde davongetragen hatte. Als sich ein Zivilbeamter einschaltete, sei der 22-Jährige nicht stehengeblieben, habe sich im Gegenteil losgerissen. Auch gegen zwei uniformierte Polizisten, die dazukamen, habe er sich zur Wehr gesetzt. Daraufhin hätten die Beamten den jungen Mann zu Boden gebracht und fixiert. „Er hat um sich getreten, geschubst und Beleidigungen wie ‚Hurensohn‘, ‚Spast‘ oder ‚korrupte Schweine‘ gegen die Polizeibeamten ausgerufen“, las der Staatsanwalt aus der Anklageschrift vor.

Der junge Mann, der in Begleitung seiner Mutter und eines Anwalts vor Gericht erschienen war, zeigte sich reuig, zerknirscht und geständig. „Das stimmt so alles. Ich habe damals zu viel getrunken, ich weiß auch nicht was da mit mir los war“, sagte er. Auf die Frage, wie es zu der Schlägerei gekommen sei, antwortete er: „Der Geschädigte hat meinen Kumpel geschubst, daraufhin hab ich ihm eine gehauen. Aber das war dumm, das hätte ich nicht tun sollen.“ Er habe sich später mit dem Geschädigten getroffen und entschuldigt – die Sache zwischen ihnen sei ausgeräumt. „Die haben damals alle ordentlich getankt. Aber das Thema ist vom Tisch“, sagte auch der Anwalt des 22-Jährigen.

Der Richter wandte sich daraufhin an den Angeklagten selbst. „Sie haben doch konkrete Ziele in ihrem Leben. Die Jugendgerichtshilfe hat gesagt, Sie wollen ihren Beruf wechseln, wollen den Meister oder Techniker als Werkzeugbauer machen. Das wird schwer, wenn Sie im Bundeszentralregister eine solche Eintragung haben“, sagte der Richter.

Da an jenem Abend auch Drogen im Spiel waren, fragte er den 22-Jährigen, wann er zum letzten Mal gekifft habe. Das sei in der vergangenen Woche gewesen, gab der Angeklagte zurück. Das nahm der Richter zum Anlass, dem jungen Mann mit deutlichen Worten ins Gewissen zu reden. Es sei seine langjährige Erfahrung, dass junge Menschen, die wegen Delikte wie dem verhandelten vor ihm auftauchen müssten, große Gefahr liefen, ihr Leben zu zerstören. „Sie haben jetzt die Wahl, Ihr Leben zu gestalten“, sagte der Richter, der ergänzte: „Wir haben uns hier noch nicht gesehen, deswegen nehme ich mir jetzt die fünf Minuten, um Ihnen das zu sagen.“ Der Werdegang von 50 Prozent der Kiffer, die vor Gericht gestanden hätten, sei der gleiche: Trägheit, Müdigkeit, wachsende Demotivation... „Das Leben geht dann den Bach runter. Irgendwann braucht man Geld für den Stoff, weil man ja nichts mehr auf die Reihe kriegt“, sagte der Richter. Dann ginge es ans Verticken – andere würden ihren Körper verkaufen.

Die Jugendgerichtshilfe regte an, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Dem stimmte der Staatsanwalt zu und forderte eine Verwarnung sowie 500 Euro Kompensationszahlung an den Geschädigten. Dem stimmte der Anwalt zu, und auch der Richter schloss sich an, so dass der 22-Jährige noch einmal mit einem blauen Auge davonkam.

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