Wegberg Wehrleute hoffen auf neuen Beschluss

Wegberg · Der Stadtrat soll seinen erst Ende Oktober gefassten und vorerst ablehnenden Beschluss zum Neubau der Feuerwache aufheben und neu darüber entscheiden. Dazu müsste aber eine Fraktion die Aufhebung oder Änderung beantragen.

 Die alte Feuerwache an der Venloerstraße stammt aus den 1970er Jahren und gilt als marode und zu eng. Derzeit wird über den Bau einer neuen Feuerwache am Grenzlandring diskutiert.

Die alte Feuerwache an der Venloerstraße stammt aus den 1970er Jahren und gilt als marode und zu eng. Derzeit wird über den Bau einer neuen Feuerwache am Grenzlandring diskutiert.

Foto: Jürgen Laaser (Archiv)

Die Feuerwehrleute waren mit dem Beschluss des Stadtrates vom 25. Oktober gar nicht zufrieden. Zwar wurde der Bau einer neuen Feuerwache neben der Rettungswache am Grenzlandring als "erklärter Wille" von den Fraktionen im Rat der Stadt Wegberg bezeichnet, dennoch lehnte es der Stadtrat mit den Stimmen von CDU, FDP und der Wählergemeinschaft Aktiv für Wegberg (AfW) mehrheitlich ab, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und Planungsrecht zum Bau der neuen Feuerwache zu schaffen. Die Verantwortlichen des Löschzug 1 (Stadtmitte) sehen nun das ganze Projekt gefährdet und fordern den Stadtrat auf, seinen Beschluss zu überdenken.

"Um ein Zeichen der Wertschätzung an die Feuerwehr und für das Ehrenamt zu setzen, bittet der Löschzug 1 die Fraktionen, einen Antrag gemäß Paragraf 18 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse zu stellen und somit die gefassten Beschlüsse über die Änderung des 3. Flächennutzungsplans ,Rettungs- und Feuerwache Wegberg' und Bebauungsplan I-43, Wegberg-Feuerwache aufzuheben und neu zu beschließen", heißt es in einem Schreiben der Löschzugführung an die Fraktionen im Rat der Stadt Wegberg.

Die alte Feuerwache an der Venloer Straße wurde 1978 gebaut und gilt als marode. Weil das Problem bekannt ist, wird seit 2012 der Bau einer neuen Wache am Grenzlandring geplant. Um die notwendigen politischen Beschlüsse vorzubereiten, rief Bürgermeister Michael Stock den Arbeitskreis "Feuerwehr-Investitionen" ins Leben. Dieser besteht aus Mitgliedern der Verwaltung, des Rates und der Führung der Feuerwehr. Das Gremium hatte unmittelbar vor dem Ratsbeschluss am 25. Oktober mehrfach getagt. Dennoch wurde der notwendige Beschluss, um Planungsrecht zum Bau der neuen Feuerwache schaffen zu können, abgelehnt. Die CDU als Mehrheitsfraktion hatte ihre ablehnende Haltung damit begründet, dass die Frage, wie der Neubau kommt und wer ihn baut, noch abzuklären sei und es noch zu früh wäre, Planungsrecht zu schaffen.

Für den Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg stellt der Ratsbeschluss vom 25. Oktober nach eigenen Angaben eine große Enttäuschung dar. Normalerweise gilt für Ratsbeschlüsse, dass diese ein halbes Jahr lang nicht angetastet werden dürfen. Doch die Feuerwehrleute hoffen, dass dies in diesem Fall anders ist: "Der Löschzug 1 erwartet, dass dieses wichtige Thema in der Ratssitzung am 20. Dezember 2016 neu beschlossen wird", heißt es in dem Schreiben an die Fraktionen. Dafür müsste allerdings entweder mindestens eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung des Beschlusses stellen. So ist es im Paragrafen 18 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse geregelt. Die Feuerwehrleute sind zurzeit optimistisch, dass dies auch tatsächlich gelingt. Denn nach Informationen unserer Redaktion haben Wehrleitung und Löschzugführung zwischenzeitlich in intensiven Gesprächen mit den Fraktionen, die es am 25. Oktober noch abgelehnt hatten, Planungsrecht zum Bau der neuen Feuerwache zu schaffen, offenbar Fortschritte erzielen und eine Meinungsänderung herbeiführen können. Aus Sicht der Feuerwehr ist es deshalb erklärtes Ziel, in Abstimmung mit den Fraktionen und der Verwaltung eine tragbare Lösung für den Beschluss des Bebauungsplanes in der nächsten Ratssitzung am 20. Dezember zu erreichen.

Sollte ein möglicher Antrag auf Aufhebung oder Änderung des Ratsbeschlusses allerdings abgelehnt werden, so darf er laut Gemeindeordnung während der nächsten sechs Monate nicht erneuert werden.

(RP)
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