Wegberger Verwaltung sieht geltendes Recht verletzt Stadtrat will Namen, Datenschützer sagen nein

Wegberg · Nomen est omen: Seit fast zwei Jahren beschäftigen sich Rat und Verwaltung mit der Frage, ob Klarnamen bei der Beratung von Personalangelegenheiten zulässig sind.

 Mehrheitlich hatte der Wegberger Stadtrat schon 2019 entschieden, dass die Verwaltung bei Personalangelegenheiten Klarnamen vorlegen soll. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung aber rechtswidrig.   Foto: Jürgen Laaser

Mehrheitlich hatte der Wegberger Stadtrat schon 2019 entschieden, dass die Verwaltung bei Personalangelegenheiten Klarnamen vorlegen soll. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung aber rechtswidrig.  Foto: Jürgen Laaser

Foto: Jürgen Laaser (Archiv)

Bereits im November 2019 hatte die CDU-Fraktion im Stadtrat beantragt, die Verwaltung möge Klarnamen bei Beratungen in Personalangelegenheiten nennen. Mit den Stimmen von CDU, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler Wegberg und FDP wurde dieser Antrag im damaligen Ausschuss für Personal- und Personalentwicklung auch angenommen. Knapp zwei Jahre später stand das Thema wieder auf der Tagesordnung der jüngsten Ratssitzung, weil die Verwaltung einen Verstoß gegen geltendes Recht monierte.

Die ursprüngliche Forderung der Christdemokraten, die im Wegberger Rat die mitgliederstärkste Fraktion stellt, lautete wortwörtlich: „Bei jeder Vorlage – unabhängig ob Stellenplan, Thema Wiederbesetzungssperre, Mitteilung zur Prognose zum Eintritt in den Ruhestand etc. – ist neben den Organisationsziffern […] eine Klarliste bzw. Übersetzungsliste seitens der Verwaltung mit vorzulegen, die zu den Organisationsziffern den Namen des jeweiligen Mitarbeiters sowie schlagwortartig das Tätigkeits- bzw. Aufgabenfeld enthält.“ Um dem Datenschutz Genüge zu tun, sollten diese Listen den Ausschuss- oder Ratsmitgliedern in der jeweiligen Sitzung ausgehändigt und nach dem Ende der Sitzung wieder an die Verwaltung zurückgegeben werden.

Die damalige behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Wegberg hatte daraufhin festgestellt, dass die Vorlage einer Klarliste – unabhängig in welcher Form – wegen datenschutzrechtlicher Vorschriften unzulässig sei. In der Folge entschied der Rat Ende Juni 2021 mit den Stimmen von CDU, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler, Klarnamen künftig nur in nicht-öffentlicher Vorlage zu nennen. Bürgermeister Michael Stock kündigt daraufhin eine Beanstandung auch des modifizierten Ratsbeschlusses an, da dieser rechtswidrig sei. In seinem Begründungsschreiben heißt es: „Ein Erfordernis einer namentlichen Nennung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für die Aufgabenerfüllung als Ratsmitglied weder bei der Verabschiedung des Stellenplans noch bei der Prognose zum Eintritt in den Ruhestand ersichtlich.“ Dies gelte unabhängig davon, ob die Klarliste direkt der Vorlage beigefügt oder im Rahmen der nicht-öffentlichen Beratung zur Kenntnis gegeben werde.

Dieser Sichtweise schlossen sich CDU, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler abermals nicht an. Mit Ihren Stimmen lehnte der Stadtrat die von Bürgermeister Stock beantragte Beanstandung des Ratsbeschlusses ab. Auf Nachfrage sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Marcus Johnen zur getroffenen Entscheidung: „Wenn wir über Personalfragen sprechen, haben wir immer nur Zahlen vor Augen. Wir wissen nicht, über wen wir überhaupt reden.“ Dies bewertet Johnen als „schwierig vor dem Hintergrund einer vertrauensvollen Zusammenarbeit“. Zudem fragt er: „Wie soll der Stadtrat seine Kontrollfunktion wahrnehmen, wenn wir nicht wissen, um wen es geht?“

Nach Aussage von Hans Bertrams, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Zentrale Verwaltungssteuerung, gehe es im Fachausschuss eben nicht darum, sich über Namen, sondern über Stellen und die dazugehörigen Tätigkeitsbeschreibungen auszutauschen. „Das ist gar nicht Sinn und Zweck der Sache“, sagte er zum Vorstoß von CDU, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler. Die Ausschuss- und Ratsmitglieder seien dazu angehalten, personen-neutral zu entscheiden. Zudem müsse die Verwaltung die Vorgaben des Datenschutzes beachten. Und diese ließen eine Nennung von Klarnamen nicht zu.

Bürgermeister Stock kündigte im Rat an, gemäß Gemeindeordnung NRW (§ 54 Absatz 2 Satz 4) unverzüglich eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Bis dahin hat die Beanstandung des Ratsbeschluss eine aufschiebende Wirkung. Soll heißen: Die Verwaltung wird dem Stadtrat und den Fachausschüssen keine Unterlagen mit Klarnamen vorlegen.

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