Fraktionen können sich bis 30. November äußern Kommunalaufsicht: Ratsbeschluss rechtswidrig

Wegberg · Bürgermeister Stock beanstandet Ratsbeschluss und wird in seiner Rechtsauffassung durch die Kommunalaufsicht bestätigt.

 Michael Stock hat einen Beschluss des Wegberger Stadtrates vom 10. Juli 2018 beanstandet. Die Kommunalaufsicht bestätigt nun die Rechtsauffassung des Wegberger Bürgermeisters.

Michael Stock hat einen Beschluss des Wegberger Stadtrates vom 10. Juli 2018 beanstandet. Die Kommunalaufsicht bestätigt nun die Rechtsauffassung des Wegberger Bürgermeisters.

Foto: Renate Resch-Rüffer (rerü)/Resch-Rüffer, Renate (rerü)

Im Streit um die Wiederbesetzung der Stelle des leitenden Standesbeamten in Wegberg bestätigt Landrat Stephan Pusch (CDU) die Rechtsauffassung von Bürgermeister Michael Stock (SPD). In der Funktion als Kommunalaufsicht beurteilt der Landrat den Ratsbeschluss vom 10. Juli 2018 als rechtswidrig. Der Beschluss soll deshalb aufgehoben werden. Zuvor haben die Ratsfraktionen allerdings noch bis 30. November Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Um die Wiederbesetzung der Stelle des leitenden Standesbeamten war zwischen der Stadtverwaltung und der CDU-geführten Mehrheit des Stadtrates ein Streit entbrannt. In seiner Sitzung vom 24. April 2018 hatte der Stadtrat entgegen des Antrags der SPD und der ausdrücklichen Bitte des Bürgermeisters beschlossen, die allgemeine Wiederbesetzungssperre für die Stelle des leitenden Standesbeamten, der zum 31. Januar 2019 aus dem Dienst ausscheidet, nicht aufzuheben. Nach der Sitzung hat der Vorsitzende des Personalrats die Dienstvereinbarung über Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten – Freitagnachmittag und Samstag – zum Jahresende 2018 gekündigt. Die Stadt Wegberg teilte mit, dass für das erste Halbjahr 2019 keine Termine für Eheschließungen an Freitagnachmittagen und Samstagen entgegen genommen werden können.

Die CDU-Fraktion stellte dann folgenden Antrag: „Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, sicherzustellen, dass Eheschließungen auch weiterhin, wie bisher, an Freitagen und Samstagen durchgeführt werden.“ Der Stadtrat stimmte diesem Antrag in der Sitzung am 10. Juli mit 22 Stimmen von CDU, AfW, FDP, Freien Wählern bei 13 Gegenstimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mehrheitlich zu. Bürgermeister Stock hatte zuvor darauf hingewiesen, dass er einen positiven Beschluss gegebenenfalls beanstanden müsse, da er unzulässig in seine Organisationskompetenz eingreife. Mit Schreiben vom 6. August wandte sich Stock tatsächlich an die Kommunalaufsicht und beanstandete den Ratsbeschluss.

Nachdem er den Vorgang geprüft hat, kommt Landrat Stephan Pusch zu dem Ergebnis, dass die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 10. Juli berechtigt ist. Deshalb beabsichtige er, den Beschluss aufzuheben. Zuvor können sich die Ratsfraktionen allerdings noch mit Frist 30. November äußern.

Zur Begründung heißt es, dem Rat der Stadt Wegberg fehle es zu diesem Beschluss an der notwendigen Organkompetenz. Der Bürgermeister sei laut Gemeindeordnung alleine verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Die Organisationsgewalt umfasse das dem Bürgermeister ausschließlich zustehende und unentziehbare Recht, im Rahmen des Stellenplans sowohl über die Gliederung der Verwaltung als auch über den Einsatz und die Geschäftsbereiche seiner Mitarbeiter zu entscheiden. Auch aus der umfassenden Organisations- und Weisungskompetenz ergebe sich, dass der Bürgermeister die Bediensteten der Stadt seinen Vorstellungen gemäß einsetzen kann. Es obliege alleine dem Bürgermeister zu entscheiden, ob und wie eine frei werdende Stelle im Rahmen der durch den Rat vorgegebenen Schranken aus dem Stellenplan wiederbesetzt wird. Dies beinhalte auch die Versetzung oder Neuverteilung von Aufgaben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort