Kreis Heinsberg Was ist was? Notunterkunft, Erstaufnahme . . .

Die Bezeichnungen der Flüchtlingsunterkünfte sind verwirrend. Wenn es aber um die Planung geht, sind sie von Bedeutung. Grundsätzlich muss man Erstunterbringungen - zuständig ist das Land - von der dauerhaften Regelunterbringung - zuständig sind die Kommunen - unterscheiden.

In Erstaufnahme-Einrichtungen (EAE) bleiben Flüchtlinge in der Regel fünf bis sieben Tage. Dort findet eine medizinische Untersuchung und eine Registrierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt, das vor Ort eine Zweigstelle unterhält. Derzeit gibt es zwei in NRW, Dortmund und Bielefeld. Eine dritte im Kreis Siegen-Wittgenstein ist geplant.

Bei den 23 Landeseinrichtungen unterscheidet man Zentrale Unterbringungseinrichtungen (19) und Notunterkünfte (4). In Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) werden Flüchtlinge nach der Erstaufnahme weitergeleitet und bleiben dort maximal drei Monate. So war es bis vor drei Jahren gängige Praxis. Von dort wurden die Asylbewerber in Regelunterkünfte in die Kommunen vermittelt. Durch die drastisch gestiegenen Zahlen ist es aber derzeit gängige Praxis, dass Menschen sofort in die ZUE kommen, weil es an Erstaufnahme-Einrichtungen fehlt. Die Flüchtlinge werden aufwendig mit Bussen zur Registrierung in die Erstaufnahme gefahren. Zentrale Unterbringungen befinden sich z.B. in Unna-Massen, Schöppingen, Kerken und Straelen. Als Notunterkünfte bezeichnet man jene Gebäude, deren Status (noch) nicht dauerhaft als Unterbringungseinrichtung geklärt ist. Derzeit gibt es vier: in Bonn, Duisburg, Monschau und Willich.

(saja)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort