Wegberg Über die Gefahren von Haschisch und Gras

Wegberg · Keine Macht den Drogen: Vertreter von Polizei und AOK sprachen mit Eltern über Drogenmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Die Zahl der durch Cannabis verursachten Psychosen sei bei Kindern und Jugendlichen um das 500-Fache angestiegen, hatte Friedrich Mathieu von der Kreispolizeibehörde Heinsberg vor einiger Zeit beim Besuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln erfahren. Es war eine der aufrüttelnden und nachdenklich stimmenden Informationen, die er zusammen mit Klaus Poschen von der AOK den Anwesenden mit auf den Weg gab.

"Keine Macht den Drogen" titelte der Informationsabend für Eltern zum Thema Suchtprävention im Katholischen Jugendheim St. Martin, den die Sozialarbeiterinnen Birgit Foitzik und Jana Jakobs mit Jugendheimleiter Jochen Ostländer auf die Beine gestellt hatten. In kleiner, interessierter Runde informierten sich die anwesenden Eltern zu Drogen und der Vorbeugung von Drogenmissbrauch, wobei viel Zeit für Fragen und Anmerkungen blieb. "Haschisch und Gras setzen die 'Festplatte' der Heranwachsenden komplett durcheinander und verursachen Schäden, die nicht mehr reparabel sind", erläuterte Mathieu die Wirkung des Inhaltsstoffes THC, die vielfach unterschätzt werde. Zum einen sei der THC-Gehalt in den vergangenen Jahren von früher 0,5 bis drei Prozent auf heutzutage 17 bis 20 Prozent stark angestiegen und zum anderen stiegen die Konsumenten mit 14 bis 16 Jahren immer früher ein.

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Bei den illegalen Drogen sei Cannabis diejenige, die im Kreis Heinsberg am häufigsten gebraucht werde. "Alkohol bereit uns zurzeit die meisten Probleme", führte er mit Blick auf die legalen Drogen aus, Prozentzahlen von 33 (Mädchen) bis 40 (Jungen) bei Jugendlichen in der Klasse zehn, die regelmäßig konsumieren, belegten dies. Die Eltern sollten "klare Kante" beim Einhalten der im Jugendschutzgesetz geforderten Altersbeschränkungen zeigen, riet Klaus Poschen. So dürften Jugendliche erst im Alter von 16 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren hochprozentigere Alkoholika zu sich nehmen. Ab 16 Jahren sei ein Aufenthalt in Diskotheken bis 24 Uhr erlaubt — im jüngeren Alter ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Ebenso ist das Rauchen in der Öffentlichkeit bis zum 18. Lebensjahr verboten (seit 2007) und beim Autofahren gilt ein striktes Alkoholverbot bis zum 21. Lebensjahr. Auch der Besitz illegaler Drogen, selbst für den Eigenbedarf, ist nicht erlaubt.

Im Gespräch mit seinen Kindern zu bleiben, die Freunde der Kinder kennenzulernen, Grenzen in Absprachen zu setzen, einzuhalten und Diskussionen nicht aus dem Weg zu gehen waren Ratschläge an die Eltern, um ihr Kind positiv begleiten zu können. Falls eine Sucht erkennbar sei, seien Aufklärung, Gespräche miteinander und bei Bedarf eine Behandlung Dritter ratsam, sagten die langjährigen Präventionsberater.

(cole)
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