Laden in Wegberg Whiskyzwerg darf nicht zu Tastings laden

Wegberg · Es ist ein Start mit Hindernissen für den Spezialitätenladen in der Wegberger Fußgängerzone. Die Inhaberin darf zwar verkaufen, aber keine Tastings veranstalten. Sie versteht die Haltung der Stadt nicht.

 Die Gläser für die Whisky-Verkostung müssen leer bleiben – Sandra Koll ist enttäuscht.

Die Gläser für die Whisky-Verkostung müssen leer bleiben – Sandra Koll ist enttäuscht.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Gaststätten dürfen unter Auflagen öffnen, doch in ihrem Geschäft „Whiskyzwerg“ darf Inhaberin Sandra Koll trotz Gaststättenkonzession mit Ausschanklizenz nicht zu Verkostungen einladen. So musste sie das Tasting für 23. Mai absagen, findet das aber ungerecht. „Im Laden darf ich Whisky zum Mitnehmen verkaufen, auch Ausschank darf sein. Aber möchte ich für wirkliche Whisky-Liebhaber die Produkte vorstellen, hat das in den Augen der Stadt Event-Charakter, und das ist wegen der Corona-Schutzverordnung untersagt“, äußert sich die Inhaberin enttäuscht. In anderen Städten, so sagt sie, seien Verkostungen durchaus gestattet. Das „Warum“ verstehen auch ihre Kunden nicht.

Es war ohnehin ein Start mit Hindernissen und einem Behörden-Hürdenlauf, schildert die Versicherungsmaklerin, die im vergangenen Juli ihr neues Gewerbe zunächst als Online-Shop angemeldet und im November ihr Geschäft mit britischen und schottischen Spezialitäten eröffnet hat. Ihre Idee war, die Wegberger Fußgängerzone um ein neues Angebot zu bereichern und sich im leerstehenden ehemaligen Optikergeschäft einzurichten. Doch dafür musste sie eine Nutzungsänderung bei der Stadt anmelden, sie verhandelte mit dem städtischen Bauamt, dem Ordnungsamt, Lebensmittelkontrolle und Gesundheitsamt. Weil über dem Geschäft eine Wohnung liegt, mussten auch Feuerschutzwände eingebaut werden. Immerhin einen Hinterausgang für den zweiten Rettungsweg gab es schon. Koll wurde nervös: „Erst eine Woche vor Eröffnung war die Konzessionserteilung da.“

Die Inhaberin, die 2008 von Düsseldorf nach Arsbeck in ein neu gebautes Heim gezogen ist, mag Wegberg und firmiert unter dem Motto „klein, aber fein am Niederrhein“. „Die Tastings waren super gut angenommen, es gab viel positive Resonanz“, berichtet sie. Verkostungen waren bis August im Zwei-Wochen-Rhythmus ausgebucht. Doch dann kam die Pandemie, kamen Verordnungen des Landes, am 19. März musste Sandra Koll den Laden komplett schließen. Für den reinen Verkauf durfte das Geschäft am 20. April wieder öffnen. „Aber niemand durfte bei uns sitzen und sich beraten lassen, es durfte nichts abgefüllt werden“, gibt Sandra Koll ihre Enttäuschung wieder.

Ihrem Eindruck, es gebe einen Ermessensspielraum der Stadt Wegberg, widerspricht die Erste Beigeordnete Christine Karneth: „Wir haben die Rechtsverordnung nicht gemacht, sondern das Land, als Stadt sind wir aber für die Durchsetzung verantwortlich.“ Die Einladung zu einer Veranstaltung, die zweieinhalb Stunden dauert, mit Erläuterungen, Programm und Dudelsackspieler sei etwas komplett anderes als ein normaler Restaurantbesuch, sagte Karneth. „Es ist ja in der Gastronomie längst nicht alles erlaubt. An einem Tisch dürften nur Personen einer Familie oder aus maximal zwei Hausgemeinschaften sitzen.“ Kein Buffet, nur Tellergerichte, selbst die Mindest-Spültemperatur schreibe das Land vor. „Wir verbieten es nicht, sondern weisen auf das hin, was laut Gesetz gilt. Da passt das, was Sandra Koll anbieten will, leider nicht hinein.“ Dass die Verordnung bis 25. Mai gilt, weiß auch Koll. „Wir hoffen von Tag zu Tag.“

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