Fachausschuss spricht Verbot aus Kein Glyphosat mehr in Wegberg

Wegberg · Jetzt wurde der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verboten. Der Verzicht führt zu einem erhöhten Personalaufwand.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Bei der Pflege von Grünanlagen werden die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs künftig keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel mehr nutzen. Ein entsprechendes Glyphosat-Verbot sprach der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe im Wegberger Rathaus einstimmig aus.

Immer mehr Städte und Gemeinden verbieten den Einsatz von Glyphosat. Seit 2015 gibt es um Glyphosat heftige Diskussionen, nachdem die IARC, ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat. Die IARC hat allerdings nicht untersucht, ob das Mittel bei der Anwendung im Alltag Krebs erzeugt, sondern ob es grundsätzlich dazu in der Lage ist. Es gibt einige Behörden, die die Risiken der alltäglichen Anwendung beurteilt haben und kein Krebsrisiko sehen.

Wegbergs Baudezernent Frank Thies wies in der Diskussion um den Einsatz von Glyphosat darauf hin, dass ein Verzicht auf das Pflanzenschutzmittel zu einem erhöhten Personaleinsatz führen werde. An manchen Stellen würden durch den Verzicht auf Glyphosat deutlich mehr Personalstunden fällig. „Dieser personelle Mehraufwand kann nicht durch das bestehende Personal aufgefangen werden und wird in letzter Konsequenz möglicherweise dazu führen, dass die Pflegestandards in manchen Bereichen reduziert werden müssen“, erklärte Frank Thies.

In der Beratung war auch die Frage aufgekommen, ob es grundsätzlich rechtmäßig sei, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel durch Kommunen verwendet werden. Die Wegberger Stadtverwaltung berichtete nun, dass nach eingehender Prüfung, auch in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer NRW/Pflanzenschutzdienst als der zuständigen Stelle festzustellen sei, dass es kein Verbot und auch keinen Erlass gibt, der es Kommune verbietet, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel anzuwenden.

Ein Erlass aus dem Jahr 2014 regele lediglich, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nicht Gegenstand von Genehmigungen nach Paragraf 12, Absatz 2, Pflanzenschutzgesetz sein können. Dieser Absatz regelt für alle Anwender, dass nur bestimmte Herbizide – und diese auch nur nach ausdrücklicher Genehmigung – auf versiegelten Flächen angewendet werden dürfen. Demnach sei ausgeschlossen, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel Bestandteil einer solchen Genehmigung sein können.

Nach Ansicht der Stadtverwaltung ist damit klargestellt, dass die Verwendung glyphosathaltiger Herbizide rechtmäßig erfolgt ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anwendung von Glyphosat auch in der politischen Ebene der Stadt Wegberg durchaus umstritten ist. Technischer Beigeordneter Frank Thies hatte schon vor Wochen mitgeteilt, dass der Baubetriebshof der Stadt Wegberg gänzlich auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet und alle Restbestände fachgerecht vernichtet worden seien.

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