Stellungnahme der Mühlenstadt Hundeschulen bleiben geschlossen

Wegberg · Stadt Wegberg bleibt dabei: Hundeschulen sind Bildungsangebote und bleiben wegen der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung daher geschlossen.

 Ein Mann geht mit seinem Hund am frühen Morgen spazieren.

Ein Mann geht mit seinem Hund am frühen Morgen spazieren.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Hundeschulen bleiben wegen der zurzeit geltenden Corona-Schutzverordnung weiter geschlossen. Darauf weist die Stadt Wegberg hin. Die Juristen der Stadtverwaltung verweisen auf die Rechtsauffassung des NRW-Gesundheitsministeriums, wonach Hundeschulen und sportorientierte Bildungsangebote als unzulässige Bildungsangebote nach der Corona-Schutzverordnung einzustufen sind. „Diese Auslegungshinweise sind an Eindeutigkeit kaum zu überbieten“, sagt Erste Beigeordnete Christine Karneth, „angesichts dessen wäre es willkürlich, wenn sich die Stadt Wegberg ,einfach so’ davon abweichende Auslegungsmaßstäbe erlaubt hätte.“

Hintergrund der Klarstellung der Stadt ist unsere Berichterstattung über die mobile Hundeschule von Kirstin Müller aus Wegberg („Mit Anwalt gegen Lockdown für Hundeschulen“). Kirstin Müller fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie nach eigenen Angaben mit ihrer mobilen Hundeschule beim ersten Lockdown im Frühjahr noch als Dienstleister eingestuft worden sei, jetzt jedoch als außerschulische Bildungseinrichtung – mit der Konsequenz, dass sie zurzeit ihrem Beruf nicht nachgehen könne. Kirstin Müller kündigte an, notfalls den Klageweg zu beschreiten, sollten Erfolgsaussichten bestehen.

Für die Stadt Wegberg, die sich selbst lediglich als ausführende Behörde sieht, ist die Rechtslage unzweifelhaft: Hundeschulen seien als unzulässige Bildungsangebote einzustufen, das Hundetraining sei bis zum 30. November einzustellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort