Bewerbungen bis 6. März Wegberg sucht Kandidaten für das Amt von Laienrichtern

Wegberg · Insgesamt werden 13 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Erkelenz und Landgericht Mönchengladbach als Schöffen tätig werden wollen. Welche Voraussetzungen es gibt und wie man sich bewerben kann.

 Schöffen brauchen keine juristischen Vorkenntnisse.

Schöffen brauchen keine juristischen Vorkenntnisse.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Wegberg insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Erkelenz und Landgericht Mönchengladbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Weiterhin sind durch die Stadt Wegberg drei Jugendschöffinnen und zwei Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Mönchengladbach und die Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach zu benennen.

Wer kann Schöffe werden? Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Wegberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend in Wort und Schrift beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Was müssen Schöffen können?  Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen ereignet hat, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Was müssen Schöffen wissen? Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.  Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Welche Rolle haben Schöffen im Prozess? Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.

Wie kann man sich bewerben? Interessierte bewerben sich bitte bis zum 6. März bei der Stadt Wegberg, Dezernat II - Schöffenangelegenheiten, Rathausplatz 25. Ansprechperson ist Sonja Opwis, Tel. 02434 83 509). Bewerbungsformulare gibt es unter www.wegberg.de und weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.

(RP)
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