Grundschulen in Arsbeck und Wildenrath Schulverbund benötigt neues Konzept

Wegberg · Um den Schulstandort Wildenrath zu sichern, soll das Konzept des Grundschulverbundes mit der Grundschule Arsbeck neu ausgerichtet werden. Die Schulkonferenz soll am 18. Juni eine Entscheidung treffen.

 Die Gemeinschaftsgrundschule in Wildenrath (im Bild) bildet seit 2013 einen Schulverbund mit der Katholischen Grundschule Arsbeck.

Die Gemeinschaftsgrundschule in Wildenrath (im Bild) bildet seit 2013 einen Schulverbund mit der Katholischen Grundschule Arsbeck.

Foto: Ruth Klapproth

Die Katholische Grundschule Arsbeck ist seit dem 1. August 2013 ein Grundschulverbund, bestehend aus der KGS Arsbeck und der Gemeinschaftsgrundschule Wildenrath. Die Bezirksregierung Köln hat die Stadt Wegberg nun darauf hingewiesen, dass die Konstellation dieses Schulverbundes zurzeit nicht rechtskonform arbeitet, weil der Unterricht an den beiden Standorten nicht einheitlich organisiert ist. Darum soll nun ein neues Konzept für den Grundschulverbund beschlossen werden.

Darüber informierte die Stadtverwaltung während der Sitzung des Bildungsausschusses im Forum Wegberg. Während an der KGS Arsbeck seit Errichtung der Schule ein jahrgangsgebundener Unterricht für die Jahrgangsstufen von 1 bis 4 angeboten wird, praktizieren die GGS Wildenrath seit dem Schuljahr 2015/2016 jahrgangsübergreifendes Lernen für die Klassen 1 bis 4. Das jahrgangsübergreifende Lernen wurde in Wildenrath eingeführt, um den Standort trotz rückläufiger Schülerzahlen erhalten zu können. Der Unterricht in Arsbeck und Wildenrath ist damit seit Gründung des Grundschulverbundes im Jahr 2013 nicht einheitlich organisiert.

Die Verantwortlichen der Wegberger Stadtvderwaltung sind von der Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen worden, dass die Unterrichtsorganisation innerhalb eines Grundschulverbundes zu vereinheitlichen ist. Dafür gilt eine Frist von fünf Jahren seit Gründung des Schulverbundes. Eine Ausnahmegenehmigung liegt für den Schulverbund Arsbeck/Wildenrath nicht vor.

Aus rechtlicher und organisatorischer Sicht ergibt sich daraus nach Angaben der Stadtverwaltung Folgendes: Die Unterrichtsorganisation in Arsbeck und Wildenrath muss vereinheitlicht werden, bei der sofortigen Rückkehr zum jahrgangsgebundenen Unterricht bereits zum Schulstart 2020/21 ist keine Eingangsklassenbildung am Teilstandort möglich und ein uneinheitliches konfessionelles Bekenntnis in Arsbeck (Katholischer Grundschule) und Wildenrath (Gemeinschaftsgrundschule) führt zu Standort­entscheidungen, die mit der konfessionellen Ausrichtung begründet werden können.

Zunächst soll an den beiden Grundschulen aber alles weiter laufen wie bisher: Um den Schulbetrieb zu sichern, wurde auf Vorschlag der unteren Schulaufsicht vereinbart, dass zum kommenden Schuljahr 2020/21 mit Duldung der Bezirksregierung einmalig fünf Eingangsklassen am Grundschulverbund Arsbeck gebildet werden, davon drei in Wildenrath und zwei in Arsbeck. Damit kann die jeweils gültige Unterrichtsform im Schuljahr 2020/21 noch fortgesetzt werden. Außerdem werden die Schülerzahlen am Teilstandort Wildenrath erhöht, indem Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie Kinder der Vorbereitungsklassen dort unterrichtet werden. „Damit können für das nächste Schuljahr alle Elternwünsche, wie bisher auch, berücksichtigt werden und das Kollegium des Grundschulverbundes gewinnt ausreichend Zeit, um das Konzept des Grundschulverbundes neu auszurichten“, erklärt Gerd Pint, Leiter des Fachbereichs Bildung und Soziales bei der Stadt Wegberg.

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass eine Rückkehr zum jahrgangsgebundenen Unterricht an beiden Standorten die Akzeptanz der Eltern erhöht und zu höheren Anmeldezahlen führt. Dazu sei allerdings in jedem Fall ein Beschluss der Schulkonferenz erforderlich, die am Donnerstag, 18. Juni, tagt. Die Bezirksregierung habe außerdem angeregt zu prüfen, ob für die Fortführung des Bekenntnisses am Hauptstandort Arsbeck weiterhin ein Bedürfnis besteht, um zukünftig mögliche Auswahlverfahren aufgrund der Konfession der Schüler und erst nachrangig nach anderen Kriterien zu vermeiden.

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