Pläne der Stadt Wegberg Neue Pumpen im Hallenbad sparen 384 Tonnen CO2

Wegberg · Die neuen Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen im Grenzlandringbad Wegberg sollen sich nach spätestens sieben Jahren bezahlt machen.

 Die neuen Pumpen im Wegberger Hallenbad ermöglichen eine Ersparnis bei den Stromkosten in Höhe von 5500 Euro pro Jahr.

Die neuen Pumpen im Wegberger Hallenbad ermöglichen eine Ersparnis bei den Stromkosten in Höhe von 5500 Euro pro Jahr.

Foto: Michael Heckers

Die neuen Pumpen im Grenzlandringbad Wegberg sorgen für eine Stromeinsparung von rechnerisch 32.534 Kilowattstunden, was einen Betrag von rund 5500 Euro ausmacht. Das teilt Baudezernent Frank Thies von der Wegberger Stadtverwaltung mit. Über die anzusetzende Lebensdauer der Pumpen von 20 Jahren errechnet sich eine CO2-Einsparung in Höhe von 384 Tonnen.

Die Pumpen waren Anfang des Jahres 2019 ausgetauscht worden. Zusätzlich war auch die Nahwärmeversorgungsanlage, die nicht nur das Wegberger Hallenbad, sondern das gesamte Schul- und Sportzentrum an der Maaseiker Straße mit Energie versorgt, modernisiert worden. Die Gesamtbaukosten für beide Maßnahmen lagen bei 110.800 Euro. Für den Austausch der Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen des Nahwärmeversorgungssystems im Grenzlandringbad hat die Stadt Wegberg einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit in einer Höhe von 52 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Die Summe der nicht zurückzuzahlenden maximalen Bundeszuweisung beläuft sich nach Angaben der Stadtverwaltung auf 24.432,91 Euro. Daraus ergibt sich rechnerisch unter Berücksichtigung der Fördermittel eine wirtschaftliche Amortisationszeit von rund sieben Jahren.

Fördermittel werden der Stadt Wegberg auch für die Sanierung der Lüftungsanlage im städtischen Baubetriebshof an der Hospitalstraße in Aussicht gestellt. Diese belaufen sich nach Angaben der Stadtverwaltung auf maximal 95.516 Euro und damit auf 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. März 2020 und endet am 28. Februar 2021. Die nicht zurückzuzahlende Zuwendung wird vom Projektträger im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.

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