Nach Rechtsstreit Stadt lässt Bäume in Wildenrath fällen

Wildenrath · Die Stadt Wegberg informierte bei einer Bürgerversammlung: Aus rechtlichen Gründen sollen an der Heinsberger Straße in Wildenrath mehrere Bäume abgeholzt werden.

 Gehwege werden durch das starke Wurzelwerk zu Stolperfallen.

Gehwege werden durch das starke Wurzelwerk zu Stolperfallen.

Foto: Michael Heckers

Um über die geplante Baumfällung auf der Heinsberger Straße zwischen Kreisverkehr am Ortseingang, von Dalheim kommend, bis zur Kirche die Anwohner zu informieren, hatte die Stadt Wegberg zu einer Bürgerversammlung in die Gaststätte „Zur Post“ eingeladen. 50 Interessierte, darunter einige Ratsvertreter, folgten der Einladung.

Ein Anwohner, bei dem das Wurzelwerk eines natürlich vor seinem Grundstück gewachsenen Baums Schäden auf eben diesem anrichtete, hatte vom Gericht Recht bekommen, erläuterte Bürgermeister Michael Stock zu Beginn. Jetzt sei die Stadt gerichtlich dazu verpflichtet worden, diesen Baum zu fällen. Alle Eigentümer auf der rechten Straßenseite seien jetzt gefragt, ob sie den jeweils auf ihrer Höhe stehenden Baum und mögliche, damit einhergehende Schäden auf ihrem Grundstück dulden oder dafür seien, dass dieser ebenfalls gefällt wird.

Ein externer Gutachter hatte festgestellt, dass über den einen Baum hinaus auch bei den anderen 13 in der Reihe ähnliche rechtliche Bedingungen vorliegen, führte Technischer Beigeordneter Frank Thies weiter aus. Falls sich ein Anwohner für einen Baum ausspreche, müsste er einen Haftungsausschluss unterschreiben – damit könnte er zukünftig Schäden, die durch die Wurzeln an seinem Grundstück entstehen, gegenüber der Stadt nicht geltend machen.

 Die Wurzeln der Bäume an der Heinsberger Straße in Wildenrath beschädigen den Gehweg – die Stadt unternimmt nun Fällungen.

Die Wurzeln der Bäume an der Heinsberger Straße in Wildenrath beschädigen den Gehweg – die Stadt unternimmt nun Fällungen.

Foto: Michael Heckers

Durch Nachfragen erfuhren die Anwesenden weitere Einzelheiten. So ist in naher Zukunft an Stelle gefällter Bäume keine Ersatzbepflanzung möglich. Schäden, die durch Wurzeln entstehen können, lassen sich nicht abschätzen – angehobene Gehwegplatten sowie beschädigte Mauerfundamente oder Rasenflächen sind, zum Teil bereits bestehende, Beispiele. Eine Wurzelsperre sei zum jetzigen Zeitpunkt keine Option, meinte Ingmar Pape, Leiter des Baubetriebshofes, es müssten Wurzeln gekappt werden.

Die Verkehrssicherungspflicht übernehme weiterhin die Stadt, falls ein Baum stehenbleibt, sagte Frank Thies. Falls ein Baum gefällt werde, wird dies ebenfalls von der Stadt übernommen und sie schaut auch, dass sie die betroffenen Stellen vernünftig hinterlässt. Eine Anregung aus dem Publikum war, sich bei der eigenen Haftpflichtversicherung danach zu erkundigen, ob sie in Schadensfällen bei unterschriebener Haftungsausschluss-Erklärung zahlen würde.

Als nächsten Schritt kündigten die Vertreter der Stadt ein Anschreiben an, das bei den jeweiligen Anrainern eingeht. Wer einen Baum stehen lassen möchte, sollte sich bei der Stadt melden. Ein Termin, an dem die Bäume gefällt werden, wird den Anwohnern später mitgeteilt. Die Bäume sollen vor Ende Februar 2019 abgeholzt werden, da die Vogelschutzzeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind.

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