Wegberg Kommunalaufsicht entlastet die Stadt

Wegberg · Die Freien Wähler werfen der Stadtverwaltung vor, zu spät über das Millionendefizit bei der Gewerbesteuer informiert zu haben. Die Kommunalaufsicht sieht jedoch keinen Grund, die städtische Planung haushaltsrechtlich zu beanstanden.

Im Streit um die Frage, ob die Verwaltung den Rat der Stadt Wegberg rechtzeitig über den Einbruch bei der Gewerbesteuereinnahme informierte, hat die Kommunalaufsicht die Stadt Wegberg nun entlastet: Haushaltsrechtlich sei das Vorgehen der Stadt Wegberg nicht zu beanstanden, teilte die Kommunalaufsicht mit.

Die Freien Wähler hatten sich an die Kommunalaufsicht gewandt und die Planung des Haushaltsansatzes der Gewerbesteuer für das Jahr 2013 der Stadt Wegberg beanstandet. Im Antwortschreiben der Kommunalaufsicht heißt es nun, dass aus dem Vergleich der Gewerbesteuereinnahmen im ersten Quartal 2013 mit dem Jahr 2012 kein automatischer Rückschluss auf die Ganzjahresentwicklung gezogen werden könne. Bürgermeister Reinhold Pillich habe gegenüber der Kommunalaufsicht wie auch im Rat und im Haupt- und Finanzausschuss erklärt, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung und auch zu dessen Beschlussfassung nicht erkennbar war, dass die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer für das restliche Jahr 2013 entgegen dem geplanten Haushaltsansatz verläuft.

Die Frage der Freien Wähler, ob angesichts der unerfreulichen Entwicklungen ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen sei, verneint die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes könne bei der Aufstellung der Haushaltssatzung als auch bei der Bestätigung des Jahresabschlusses entstehen. Unterjährige Entwicklungen lösten keine Verpflichtung aus. Die unterjährige Haushaltswirtschaft obliege alleine der kommunalen Selbstverwaltung. Das Haushaltsrecht sehe keine aufsichtsbehördlichen Eingriffsmöglichkeiten vor. Eine Bewertung der Auswirkungen der rückläufigen Gewerbesteuererträge auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft könne von Seiten der Kommunalaufsicht nicht erfolgen. Dies sei Sache des Stadtkämmerers.

Die Pflicht, einen Nachtragshaushalt zu erlassen, bestehe nur dann, wenn ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag als geplant entsteht, der nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung vermieden werden kann. Die Mitglieder des Wegberger Haupt- und Finanzausschusses nahmen die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ohne Diskussion zur Kenntnis.

Das Gemeindehaushaltsrecht sieht im Falle einer negativen Entwicklung eine Haushaltssperre vor. Diese war von Bürgermeister Reinhold Pillich am 14. Oktober verhängt worden.

(RP)
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