Finanzlage in der Mühlenstadt In Wegberg drohen drastische Steuererhöhungen

Wegberg · Kommunalaufsicht äußert erhebliche Bedenken zum vorgelegten Haushaltsplan 2021 der Stadt Wegberg. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für die nächste Ratssitzung am 27. Mai hervor.

 Sparschwein vor dem Wegberger Rathaus: Die Stadt steuert auf ein Rekorddefizit zu.

Sparschwein vor dem Wegberger Rathaus: Die Stadt steuert auf ein Rekorddefizit zu.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Die Kommunalaufsicht (Kreis Heinsberg) warnt vor drastischen Steuererhöhungen für die Bürger der Mühlenstadt. In einer Besprechung mit Bürgermeister Michael Stock, Kämmerin Sonja Kühlen und Fachbereichsleiterin Nina Vieth hat die Kommunalaufsicht erhebliche Bedenken an der bedingungslosen Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Haushaltsplans 2021 der Stadt Wegberg geäußert. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Wegberger Stadtrates am Donnerstag, 27. Mai, 18.30 Uhr, im Forum Wegberg hervor.

Die Stadt Wegberg steht finanziell stark unter Druck und muss sparen. Aktuell bewegt sich die Mühlenstadt auf ein Rekorddefizit in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro zu, wie aus der Finanzplanung hervorgeht. Seit 2015 befindet sich Wegberg in einem Haushaltssicherungskonzept, das zum Ziel hat, dass die Stadt spätestens im Jahr 2024 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen kann.

Zu den Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zählte eine für das Jahr 2021 geplante Erhöhung für die Grundsteuer A von 290 auf 320 Prozent und der Grundsteuer B von 491 auf 550 Prozent. Diese geplante Erhöhung wurde aber auf Antrag von CDU und SPD wegen der besonderen Pandemie-Situation um mindestens ein Jahr verschoben. Die übrigen fünf Fraktionen im Wegberger Stadtrat – allen voran die FDP – äußerten angesichts der seit Jahren angespannten Haushaltslage in Wegberg massive Kritik an diesem Vorgehen.

Die Kommunalaufsicht warnt nun davor, dass die Stadt ungebremst auf eine drastische Grundsteueranpassung im Jahr 2024 zusteuert, die möglicherweise nicht ausreichend ist, zusätzliche Lasten wie die Abschreibung der Corona-Bilanzierungshilfe – nach derzeitigem Stand rund 330.000 Euro pro Jahr – ab 2025 abzufedern. Es sei nicht erkennbar, dass die Aufwendungen und sehr hohen Investitionsauszahlungen sowie die damit einhergehende Neuverschuldung einer ausreichenden Wirtschaftlichkeitsbewertung und einer ausreichenden Überprüfung der Erforderlichkeit unterzogen worden sind. Außerdem fehlt nach Einschätzung der Kommunalaufsicht die strategische Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes mit Vorschlägen zu weiteren Konsolidierungsbeiträgen. Freiwillige Leistungen seien nicht abgebaut, sondern eher ausgeweitet worden. Ein Beispiel dafür seien die neu geschaffenen Personalstellen, die weitere dauerhafte Aufwendungen erzeugten. Sollte der Haushalt bis 2024 nicht konsolidiert sein, könnte die Handlungsautonomie der Stadt Wegberg eingeschränkt werden, warnt die Kommunalaufsicht. Im Klartext: Dann würde die Bezirksregierung einen Sparkommissar nach Wegberg schicken.

Sollte der Haushalt 2021 nicht überarbeitet werden, bedürfe es zumindest einer offiziellen, klaren Positionierung des Stadtrates, „dass einerseits die Notwendigkeit drastischer Steuereranhebungen bekannt sei und andererseits auch die uneingeschränkte Bereitschaft dazu bestehe, die vorhandenen Lücken spätestens im Jahr 2024 durch diese einschneidende Maßnahme zu schließen“, heißt es weiter.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat nun vor, eine Anhebung der Grundsteuer B für das Jahr 2022 auf 555 Prozentpunkte in die Haushaltsplanung einzubringen, gefolgt von einer weiteren Anpassung auf 757 Prozentpunkte für das Jahr 2024. Der Rat soll am 27. Mai einen Beschluss fassen, der ein Bekenntnis zur aktuellen Lage abgibt und die Grundsteueranpassung für die kommenden Jahre grundsätzlich anerkennt.

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