Wegberg Harbecker Kindergarten wird um dritte Gruppe erweitert

Wegberg · Weil Kita-Plätze besonders für unter Dreijährige weiter stark nachgefragt sind, wird am "Rabennest" angebaut. 108 000 Euro gibt der Kreis Heinsberg dazu.

Endgültig grünes Licht gab der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg am Montagnachmittag für die geplante Erweiterung des Harbecker Kindergartens "Rabennest". Der zuständige Fachausschuss bewilligte der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin einstimmig einen Kreiszuschuss von 108 000 Euro zum Bau einer dritten Gruppe mit sechs Plätzen zur Betreuung von unter Dreijährigen und 14 Plätzen zur Betreuung von über dreijährigen Kindern im "Rabennest".

Der Harbecker Kindergarten befindet sich in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin und bildet gemeinsam mit der Kindertagesstätte St. Peter und Paul am Rathausplatz in Wegberg das Familienzentrum "Hand in Hand". Das Grundstück in Harbeck gehört der Stadt Wegberg, die nach Angaben der Kreisverwaltung zurzeit nicht in der Lage ist, einen Anbau für die zusätzliche Gruppe zu finanzieren. Allerdings habe sich die Stadt Wegberg bereiterklärt, die durch die Kirchengemeinde vorfinanzierten Baukosten mit der Miete aufzurechnen. Der Wegberger Stadtrat hatte dazu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 12. Mai einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Nach Darstellung des Kreisjugendamtes ist die Nachfrage nach U3-Plätzen zuletzt in Wegberg nochmals gestiegen. Bereits seit dem 1. August 2013 besteht als Übergangslösung im "Rabennest" eine Container-Gruppe. Mit der baulichen Erweiterung des Kindergartens kann die Containerlösung entfallen. Das Landesjugendamt hatt der Planung bereits während eines Ortstermins am 23. April zugestimmt und die Erteilung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Der geplante Anbau kostet nach Angaben der Kreisverwaltung insgesamt 221 916,41 Euro. Die Kirchengemeinde beantragt einen Zuschuss von sechs mal 20 000 Euro abzüglich zehn Prozent Eigenleistung (108 000 Euro). Für die dritte Gruppe werde die gesetzliche Miete nach dem Kinderbildungsgesetz gezahlt.

(hec)
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