Wegberg/Mönchengladbach Haft und Sicherungsverwahrung für 25-Jährigen

Wegberg/Mönchengladbach · Wegen Vergewaltigung muss ein Wegberger für fast sieben Jahre in Haft. Der Mann verbüßte bereits lange Jugendstrafen.

 Landgericht

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Foto: Detlef Ilgner (Archiv)

Hartnäckig schweigend und immer mit gesenktem Kopf hatte der Angeklagte (25) seinen tagelangen Prozess vor der Zweiten Strafkammer am Mönchengladbacher Landgericht verfolgt. Genauso verhielt sich der Wegberger auch gestern, als das Gericht das Urteil verkündete. Die Gladbacher Richter verurteilten den 25-Jährigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Außerdem ordnete das Gericht für den Wegberger, der bereits jahrelange Jugendstrafen verbüßt hat, Sicherungsverwahrung an.

Nach DNA-und Faserspuren habe man keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, erklärte der Kammervorsitzende Dr. Rainer Biermann in der Urteilsbegründung. Im Übrigen soll sich der 25-Jährige gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen auch als Sexualstraftäter zu erkennen gegeben haben. Aber er wolle keineswegs darüber reden, habe er dem Gutachter erklärt.

Außerdem hatten die beiden Frauen, 21 und 20 Jahre alt, den Angeklagten im Prozess wiedererkannt und ihn belastet. So soll er am 7. Dezember 2013 eine 21-jährige Frau, die vom Waldnieler Weihnachtsmarkt auf dem Heimweg war, verfolgt und zu Boden gerissen haben. Sie solle ruhig sein, sonst werde er sie umbringen. Dann soll er die junge Frau zum Oral- und Analverkehr aufgefordert haben. Als Versuche misslangen, ließ er nach einiger Zeit von ihr ab.

Außerdem soll er am 18. Dezember 2013 eine 20-jährige Joggerin in der Waldnieler Heide verfolgt, entkleidet und ebenfalls im Intimbereich attackiert haben. Die junge Frau machte mit Hilfeschreien auf sich aufmerksam. Als sich ein Landwirt näherte, flüchtete der Angeklagte.

Gestern berichtete der frühere Bewährungshelfer des mehrfach vorbestraften Angeklagten über seine Kontakte mit dem Wegberger. Der Angeklagte habe behauptet, er sei gar nicht der Sexualstraftäter. Da sei ein Doppelgänger unterwegs. Eine Therapie habe der 25-Jährige immer abgelehnt.

Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeit ohne Lebensplanung, der schon früh mit exhibitionistischen Handlungen, Eigentums- und Drogendelikten aufgefallen sei. Der Wegberger, der bereits jahrelange Jugendstrafen verbüßen musste, sei ein Hangtäter mit hoher Wiederholungsgefahr. Der 25-Jährige sei bereits früh als Sexualstraftäter mit Aggressionsdelikten verurteilt worden. Drogen wie Cannabis, Ecstasy und Kokain habe der Wegberger mit Diebstählen finanziert. Das sei aus dem gut gefüllten Vorstrafenregister zu erkennen. Der Angeklagte halte sich nicht an Normen und könne sich nicht in seine Opfer hineinversetzen, hieß es schließlich in dem Gutachten. Der Sachverständige empfahl Sicherungsverwahrung,

Gegen das Urteil wolle er keine Revision einlegen, soll der Angeklagte erklärt haben.

(RP)
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