Wegberg Gericht weist Klage gegen Gebühren ab

Wegberg · Das Verwaltungsgericht in Aachen hat die Klage eines Bürgers gegen seinen Abwassergebührenbescheid für das Jahr 2016 abgewiesen, teilte die Stadtverwaltung Wegberg in einer Pressemitteilung mit. Damit wird die zuvor bereits von ihr vertretene Haltung bestätigt.

Gregor Lange hatte Wegberg wie berichtet vorgehalten, zu hohe Schmutzwassergebühren zu verlangen. Starkverschmutzer wie die Lederfabrik Heinen seien dafür verantwortlich, dass die Bürger deutlich höhereGebühren zahlen müssten als beispielsweise in Erkelenz. Deshalb legte er Widerspruch gegen seinen Gebührenbescheid ein.

Nach einem Verhandlungstermin des Verwaltungsgerichts Aachen erhielt die Stadt Wegberg die Urteilsbegründung. Dazu schrieb sie in ihrer Mitteilung, dass es heiße, "der Abwasserbescheid der Stadt sei rechtmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten". Insbesondere sei die Stadt nicht verpflichtet, einen Starkverschmutzerzuschlag zu erheben. Ein solcher sei erst angezeigt, wenn stark verschmutzte Abwässer in einem Umfange von zehn Prozent vom gesamten Aufkommen in die Kanalisation geleitet würden. Dies sei vorliegend nicht der Fall, da unbestritten eine Einleitung von weniger als sieben Prozent vorliege.

Nicht durchdringen konnte der Kläger auch mit seinem Vortrag, die eingestellten Kosten für die Abwasseruntersuchung von industriellen Einleitern belasteten in unzulässiger Weise den Gebührenzahler. Das Gericht führt hierzu aus, "Abwasseruntersuchungen seien notwendiger Bestandteil der städtischen Abwasserbeseitigungseinrichtung und auf die Gebühr umzulegen." Bürgermeister Michael Stock erklärte zum Ausgang des Verfahrens: "Der Kläger hat immer wieder vorgetragen, die Verwaltung betrüge seit Jahrzehnten die Bürger. Das Urteil stellt jetzt klar, dass diese Behauptung falsch war. Die Gebührenbescheide sind rechtmäßig."

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