Wegberg will neues Konzept für Ganztagsförderung vorlegen Grundschulen brauchen mehr Fachkräfte

Wegberg · Die Stadt Wegberg muss rechtzeitig die Weichen stellen: Ab dem Schuljahr 2026/27 hat jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Vor allem die Suche nach qualifiziertem Personal gestaltet sich schwierig.

 Wenn beide Eltern berufstätig sind, ist die Ganztagsbetreuung auch an Grundschulen ein Muss. Die Stadt Wegberg will dazu ein Konzept erarbeiten.

Wenn beide Eltern berufstätig sind, ist die Ganztagsbetreuung auch an Grundschulen ein Muss. Die Stadt Wegberg will dazu ein Konzept erarbeiten.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Ab dem Schuljahr 2026/27 hat jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Grundlage dafür ist das so genannte Ganztagsförderungsgesetz, das am 11. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie dort erscheinen. In der Sitzung am Dienstag wird sich der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales Kultur, Demographie und Sport mit der Frage beschäftigen, was dieser Rechtsanspruch für die Schullandschaft in der Stadt Wegberg bedeutet.