Wegberg Die Ortsgrenze zwischen Arsbeck und Dalheim-Rödgen

Wegberg · Bemerkenswert an dieser Stelle ist auch die Ortslage der ehemaligen Raky-Villa. So ist die Ortsgrenze vom Gemeinderat der Gemeinde Arsbeck in seiner Sitzung am 24. Oktober 1963 neu festgesetzt worden.

Es wurde beschlossen, die durch Rechtsverordnung festgesetzte Schulbezirksgrenze zwischen den katholischen Volksschulen in Arsbeck und Dalheim-Rödgen zugleich als Ortsgrenze zwischen den Orten Arsbeck und Dalheim-Rödgen festzusetzen. Entsprechend verläuft die Grenze seitdem wie folgt: Von der Bundesstraße 221 zwischen Arsbeck und Wildenrath bildet der Helpensteiner Bach die Ortsgrenze bis zu dem Weiher an der ehemaligen Villa Raky. Sie verläuft dann entlang der Ostseite des Weihers und überspringt die Anton-Raky-Straße unmittelbar südlich des Rundbaus an der Villa Raky. Somit gehören die Villa selbst und der Rundbau zu Arsbeck und der direkt daran liegende Raky-Weiher sowie das gegenüber liegende Haus zu Dalheim-Rödgen.

Die Ortsgrenze verläuft dann in gerader Linie nach Norden über die Bundesbahnlinie bis zum Heideweg - entsprechend liegen ebenso Eiskeller und Wasserturm auf Arsbecker Seite. Im Weiteren gehört das im Jahr 1963 Alex Fett gehörige Haus auf dem Heideweg 14 zu Arsbeck und die Wohnsiedlung der Rheinischen Heimstätte "Heideberg" zu Dalheim-Rödgen. Vom Heideweg bis zum Philosophenweg bildet die Ostgrenze des Grundstückes damalig der Maria Hamacher, Philosophenweg 46, die Ortsgrenze - deren Grundstück gehört zu Dalheim-Rödgen.

Die Ortsgrenze zwischen Arsbeck und Dalheim-Rödgen überspringt dann den Philosophenweg und verläuft bis zur Roermonder Bahn. Die westlich dieser Grenzlinie liegenden Wohnhäuser (zu dieser Zeit von Familie Herbst, Philosophenweg 59, und Familie Zelenovic, Nr. 61) gehören zu Dalheim-Rödgen. In der damaligen Bekanntmachung des Amtsdirektors des Amtes Myhl zur Neufestsetzung der Ortsgrenze wurden die von der Grenzänderung betroffenen Bürger der Gemeinde Arsbeck gebeten, ab sofort ihre neue Postanschrift zu verwenden.

Die Festlegung hat bis heute unvermindert ihre Gültigkeit.

(cole)
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