Wegberg Denkmalschutz: Sorgen vor Auflagen

Wegberg · Viele Rickelrather sind besorgt: Der geplante Denkmalbereich im Ortskern bringt ihrer Meinung nach zu viele Auflagen mit sich. Die Stadt verweist darauf, dass die Dorfbewohner nach Fertigstellung des Satzungsentwurfs informiert werden.

 Jürgen Tiskens vom Dorfausschuss kritisiert das Vorhaben, den kompletten Ortskern von Rickelrath unter Denkmalschutz zu stellen: "Hofbesitzer müssten bei jeder Sanierung die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde einholen."

Jürgen Tiskens vom Dorfausschuss kritisiert das Vorhaben, den kompletten Ortskern von Rickelrath unter Denkmalschutz zu stellen: "Hofbesitzer müssten bei jeder Sanierung die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde einholen."

Foto: HELDENS

Vielen Rickelrathern ist das Ausmaß des geplanten Denkmalbereichs bis heute nicht klar, sagt Jürgen Tiskens, Vorstandsmitglied des Dorfausschusses. Sie gehen laut Tiskens davon aus, der Denkmalschutz betreffe nur die Angerwiesen rund um Dülkener Straße und die Pfarrkirche St. Mariä Himmelfarth, die zusammen ein erhaltenswertes Bild abgeben. "Wenn dem so wäre, hätte wahrscheinlich keiner was dagegen, diesen Bereich unter Denkmalschutz stellen zu lassen", sagt Tiskens. Dass der geplante Denkmalbereich allerdings auch denkmalgeschützte wie nicht geschützte Gebäude in zweiter und dritter Reihe umfassen soll sowie alle in diesem Bereich liegenden Freiflächen und Gärten, sei den meisten Bewohnern nicht klar oder wüssten sie bis heute nicht.

Dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben hatte am 28. Oktober eine entsprechende Empfehlungsvorlage vorgelegen. Am 10. Dezember rief der Dorfausschuss eine Versammlung unter Beteiligung von Politik und Verwaltung ein. Trotz einer Vielzahl an Bedenken, die dort geäußert wurden, entschied sich der Rat auf Empfehlung der Verwaltung am 16. Dezember für die Aufstellung eines Satzungsentwurfs, an dem weiter gearbeitet wird. "Hofbesitzer, die sich bisher nicht dafür ausgesprochen haben, dass ihre Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden, müssten zukünftig bei jeder Sanierungsmaßnahme und Gestaltung die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde einholen", erläutert Tiskens. "Ebenso wird es striktere Vorgaben bei Bauvorhaben auf Baugrundstücken, Modernisierung neuerer und älterer Häuserfassaden oder bei der Gestaltung der Gärten geben." Dies werde in der Gestaltungssatzung, die im Anschluss aufgestellt wird, im Detail vorgeschrieben. "Mit der Öffnung unserer Höfe und Gärten zu zwei von drei Kürbisfesten haben wir gezeigt, wie sorgsam wir Gebäude und Anlagen hergerichtet haben", blickt Tiskens zurück. Daraufhin hätten das LVR-Amt für Denkmalpflege und die Untere Denkmalbehörde der Stadt beschlossen, alles unter Denkmalschutz zu stellen, ohne mit den Bewohnern, die keine ersichtlichen Vorteile haben, zu sprechen. "Falls der Plan in der Form umgesetzt wird, werden wir kein Kürbisfest mehr ausrichten", sagt er.

Der Technische Beigeordnete der Stadt, Rudolf Fabry, weist darauf hin, dass der Satzungsentwurf abzuwarten sei. "Bei Vorliegen werden wir die Bürger zu einer Versammlung einladen, auf der sie ausführlich informiert werden und sie ihre Bedenken äußern können." Danach liegt der Entwurf einen Monat lang zur Einsicht im Rathaus aus. Einwände könnten weiterhin schriftlich eingereicht werden. Fabry: "Falls vorher Fragen da sind, sind alle eingeladen, sich bei der Stadt zu erkundigen, keinesfalls ist ein Baustopp in Rickelrath verhängt."

(cole)
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