CDU-Stadtverband CDU-Politiker diskutieren in Wegberg über neues Polizeigesetz

WILDENRATH · Auf Einladung des CDU-Stadtverbandes bezieht Landtagsabgeordneter Thomas Schnelle zum Thema Innere Sicherheit Stellung.

 Landtagsabgeordneter Thomas Schnelle (CDU).

Landtagsabgeordneter Thomas Schnelle (CDU).

Foto: Speen

Es war eine Diskussionsveranstaltung, die sich aktuell mit einer geplanten Gesetzesänderung befasste. „Die Sachverständigenanhörung hat bereits im Landtag stattgefunden“, fasste Georg Schmitz, der mit dem Landtagsabgeordneten und Mitglied im Innenausschuss, Thomas Schnelle (CDU), den Abend für Interessierte im Hotel „Sternzeit“ vorbereitet hatte, zusammen. Etwa sieben Stunden hatten sich Doktoranden und Professoren der Juristerei mit dem Gesetzesentwurf „Sicherheitspaket I“ auseinandergesetzt.

War ursprünglich geplant, es vor der Sommerpause zu verabschieden, hat sich dieser Zeitpunkt jetzt nach hinten verschoben. „An einigen Punkten sind Formulierungen beanstandet worden“, ging Thomas Schnelle auf Einzelheiten ein, „eine Chance für das Ministerium, nachzubessern.“

Das Thema Innere Sicherheit sei ein großes Thema im letzten nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf gewesen, betonte die Wegberger CDU-Stadtverbandsvorsitzende Petra Otten. Da das neue Polizeigesetz derzeit heiß diskutierte wird, hatten die CDU-Mitglieder Thomas Schnelle eingeladen – er sei als Polizist und jetziger Landtagsabgeordneter bestens für Erläuterungen zu diesem Thema geeignet.

Für das „Sicherheitspaket I“ und die geplanten Änderungen setze er sich sehr ein, bestätigte Thomas Schnelle. Nach Verbesserungen im Bereich Personal und Ausstattung stellt das Paket den vierten Baustein der Maßnahmen nach dem Regierungswechsel in Düsseldorf dar. Wiederum drei Bausteine umfasst das Paket, die Schnelle vorstellte. So sollen unter „Neue Gefahrenbegriffe“ die „Drohende Gefahr“ sowie die „Drohende terroristische Gefahr“ eingeführt werden. Sie spielen bei den Befugnissen eine Rolle. So ist als zweiter Baustein die „Einfügung neuer Befugnisse“ vorgesehen. Somit die „Telekommunikationsüberwachung“, neuerdings auch aus Gefahren abwehrender Sicht. Dass sämtliche Neuerungen stets durch richterliche Entscheidungen genehmigt werden müssen, betonte der Abgeordnete dabei mehrfach. Ebenso ist ein „Aufenthalts- und Kontaktverbot“ für Gefährder und Schwerkriminelle sowie die „Elektronische Aufenthaltsüberwachung“ per Fußfessel mit Sender außer bei Sexualstraftätern auch bei Gefährdern niedergeschrieben. Dazu gibt es eine Strafvorschrift. Zum dritten Baustein „Befugniserweiterungen“ zählt die Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel: Er wird Polisten damit auch an einzelnen öffentlich zugänglichen Orten anstatt lediglich an Kriminalitätsbrennpunkten  möglich. Der „Gewahrsam“ von Personen zur Gefahrenabwehr wäre laut Sicherheitspaket anstatt nur maximal 48 Stunden zudem sieben, zehn oder 30 Tage je nach Situation möglich. Zum anderen sollen Straßenwagen mit Distanzelektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern, als Alternative zu Schusswaffen etwa bei Messerangriffen zugelassen werden. „Ich denke nicht, dass wir in die Gefahr abgleiten, ein Polizeistaat in NRW zu werden“, fügte Thomas Schnelle an, „sondern dass wir uns auf neue Bedrohungen einstellen.“ Als Antwort auf die derzeitige Bedrohungslage. Mit Nachfragen erörterten alle Anwesenden Fälle terroristischer Kriminaltaten und darin angewandtes Recht.

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