Wassenberg Windrad-Areal bei Birgelen geplant

Wassenberg · Die Stadt Wassenberg will sogenannte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweisen, um dem Wildwuchs an Windrädern in freier Landschaft zu entgehen. Eine Studie untersuchte mögliche Konzentrationsflächen im Stadtgebiet.

Die Stadt Wassenberg will einen 53,4 Hektar großen Nadelwald- und Freiflächenbereich in Birgelen nicht weit der Stadtgrenze zu Wegberg als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausweisen, der dafür geändert werden soll. Diese Fläche war die einzige, die das Moerser Planungsbüro Lange in seiner knapp 60-seitigen "Potenzialstudie Windenergie" nach Abwägung vieler "harter" und "weicher" Ausschlusskriterien anderer möglicher Flächen der Stadt empfahl. Im Planungsausschuss stellte Ingenieur Wolfgang Kerstan den Politikern das Gutachten in seinen Grundzügen vor. Gegen zwei Stimmen der Grünen beschloss der Ausschuss später, mit dieser Konzentrationsfläche ins Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan zu gehen.

Schon vor knapp vier Jahren hatte sich der Stadtrat dazu entschlossen, der vielzitierten "Verspargelung" der Landschaft durch verstreute Windkrafträder mit der Ausweisung sogenannter Konzentrationsflächen entgegenzuwirken. Schon damals war die Fläche im Nordosten der Ortslage Rosenthal ein Favorit. Allerdings änderten sich zwischenzeitlich gesetzliche Grundlagen und Richtlinien im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Durch höhere Windräder gibt es zudem neue technische Gegebenheiten zu beachten. Also lag nun im zweiten Anlauf eine überarbeitete Potenzialanalyse vor, die nach einem komplizierten vielschichtigen Kriterienkatalog mögliche Windenergieflächen im Gemeindegebiet bewertete.

Dabei musste die Analyse, wie Kerstan erläuterte, Ausschlusskriterien einbeziehen. Als "harte Tabukriterien" definiert der Gesetzgeber etwa Naturschutzgebiete, schützenswerte Laubwälder, Naturdenkmale sowie Wohnbau- und Siedlungsflächen mit entsprechenden Abstandsregelungen. "Weiche" Ausschlusskriterien geben Ermessensspielräume und können von Kommunen selbst festgelegt werden, die etwa Entwicklungspotenziale für die Ausdehnung ihrer Wohn- und Gewerbeflächen definieren können - was auch Wassenberg tat.

Außerdem müssten Konzentrationsflächen eine bestimmte Größe haben, erläuterte der Experte, um für Betreiber heute wirtschaftlich zu sein. Mindestens vier ab 150 Meter hohe Windräder müssten auf diesen Flächen errichtet werden können. Wald oder Landschaftsschutzdefinition im Allgemeinen reichten als Ausschlusskriterien nicht mehr aus.

Nach differenzierter Untersuchung der konkurrierenden Belange hatte die Analyse vier mögliche Flächen umrissen, von denen eine bei Sehfeld mit nur zehn Hektar als zu klein verworfen wurde. Auch eine rund 17 Hektar große Fläche zwischen Sehfeld und der L117 ("Sehfelder Wald"), durchschnitten durch die K 21, schien den Experten aufgrund ihres Zuschnitts und des hohen Laubwaldanteils als höchstens für eine Anlage sinnvoll, und somit "nicht geeignet" als Konzentrationsfläche. Als "bedingt geeignet" hatte die Analyse immerhin noch eine Fläche südwestlich von Myhl ausgewiesen, wo freilich Bodendenkmale und ein Laubholzbestand als nicht ideal erschienen.

Robert Seidl und Walter Stieding für die Grünen machten als einzige Bedenken gegen die Fläche in Birgelen geltend. Seidl sah den vorgeschlagenen Standort keineswegs als landschaftlich "minderwertiges Areal" an. "Umgeben von Premiumwegen ist dies ein Rückzugsort für Mensch und Tier", sagt er.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende sah umfangreiche Rodungsmaßnahmen und Baustellenverkehr von Schwertransportern voraus. "Wir haben schon mit der Nutzung des Effelder Waldsees ein großes Naturrefugium verloren." Dagegen nannte er eine Fläche an der neuen Trasse der B 221 zwischen Myhl und Ratheim als durchaus geeignet für Windkraftanlagen.

Walter Stieding stellte eine Frage nach dem Artenschutz. Ein Gutachten habe 2013 für die Fläche bei Birgelen keine Bedenken geltend gemacht, hieß es. Derzeit gebe es jedoch noch eine Nachprüfung.

Dass der im Bereich gelegene Campingplatz erhaltenswert sei, wie Seidl betonte, sah Kämmerer Willibert Darius freilich ganz anders. Er bezeichnete die nicht genehmigte Anlage als "Missstand" aus städtebaulicher Sicht.

Deutlich gemacht wurde auch: Selbst wenn das Areal bei Birgelen nicht als Konzentrationsfläche ausgewiesen würde, könnten für den Bereich Anlagen beantragt werden und - wie an anderen Stellen der Stadt auch - nach einem entsprechenden Einzelverfahren genehmigungsfähig sein.

(RP)
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