Wassenberg Wassenberger Kämmerer weist Kritik zurück

Wassenberg · Es geht um Verhandlungen der Stadt mit der Kirche über einen Grundstücksverkauf an Ophovener Seenplatte.

 Willibert Darius, Kämmerer der Stadt Wassenberg.

Willibert Darius, Kämmerer der Stadt Wassenberg.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Herbert Zantis, früherer Kulturamtsleiter in Aachen, der im Wassenberger Stadtmarketing aktiv war und dem Kulturförderverein angehört, hatte sich kürzlich in einem kritischen Leserbrief in der RP mit der Haushaltsrede von Kämmerer Willibert Darius in der Ratssitzung auseinandergesetzt. Zantis kritisierte darin Darius' Ankündigung, noch einmal auf die katholische Kirchengemeinde zuzugehen, um mit ihr - angesichts der erhöhten Asylbewerberkosten - über Landverkauf im Auskiesungsbereich Ophoven zu verhandeln. Bisher hatte die Pfarrgemeinde einen Verkauf abgelehnt.

Darius schreibt: "Die Stadt muss im Asylbereich 2014/2015 einen Eigenanteil (Lebensunterhalt, Unterbringung, Betreuung und Übernahme aller Krankheitsleistungen) von rund einer Million Euro finanzieren. Dieser außerordentliche Aufwand war nicht planbar." Der Kämmerer wiederholt weitere Aufführung seiner Rede. Er betont darin das Ziel der Stadt, Bürger nicht mit erhöhten Steuern und Beschneidung der freiwilligen Zuwendungen zu belasten.

"Der Vorwurf, die Kirchengemeinde unzulässig namentlich genannt zu haben, entbehrt jeglicher Grundlage", schreibt Darius, "denn bei der Kirche handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die ihren Aufwand unter anderem aus vom Staat einbehaltenen Steuern und aus Erträgen des auf unterschiedlichen Wegen erhaltenen Anlagevermögens finanziert. Insofern ist es auch nicht perfide, in dieser besonderen Situation die Kirchengemeinde mit ,ins Boot' zu nehmen, denn sie hat in der Vergangenheit den Verzicht auf zügige Rückführung abgelehnter Asylbewerber ausdrücklich akzeptiert und die derzeitige, aus kommunaler Sicht verfehlte Asylpolitik begrüßt. Deshalb wird die Stadt auch das Gespräch mit der katholischen Kirchengemeinde anstreben, dort das kleine Erweiterungsprojekt ebenso erläutern wie die Verwendung des Ertrags sowie die vertraglichen Regelungen zu den eigentumsmäßig übergehenden Wasserflächen."

Die Zantis-Ausführungen zu einer angeblichen Perspektivlosigkeit der Auskiesungs-Projekts weist Darius zurück. Der Rat habe im Zusammenhang mit der Zustimmung zu der kleinen Erweiterung der Nassabgrabung einer vertraglichen Regelung zugestimmt, die umfassende Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen einbeziehe.

(aha)
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