Kommunalpolitik in Wassenberg CDU will Radwege zum Schutz der Nutzer ausbauen

Wassenberg · Besonders zwei Stellen im Stadtgebiet Wassenberg sieht die Ratsfraktion der Wassenberger Christdemokraten als besonders heikel an. Der CDU geht es jeweils um einen Ausbau der Radwege.

 Um Radwegeausbau geht es der CDU-Fraktion.

Um Radwegeausbau geht es der CDU-Fraktion.

Foto: dpa/Paul Zinken

Das Thema Radwege im Stadtgebiet Wassenberg ist groß. Auch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg ist damit beschäftigt – und sieht an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf.

In ihren Anträgen geht es den Christdemokraten vornehmlich um diese Punkte in Wassenberg: Einerseits ausgebaut werden soll das fehlende Teilstück des Radweges, der an der Landstraße 19, Erkelenzer Straße liegt. Konkret geht es um den Punkt, der an der Kirchstraße 64 beginnt und an der Erkelenzer Straße in Höhe der Hausnummer 54 endet. „Die derzeitige Markierung auf der Fahrbahn als Radweg endet unmittelbar am Ende der Kirchstraße Nr. 64. Mit dem Markierungsende sind die Radfahrer gezwungen, die Fahrbahn mit dem Autoverkehr gemeinsam zu nutzen“, erklärt die CDU. Den: bedingt durch den unübersichtlichen Ausbauzustand und der Breite, auch der Nebenanlagen einschließlich Parkstreifen, werde vielfach durch Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem geraden Streckenabschnitt überschritten. Dies hätten auch, so die CDU weiter, mehrere Geschwindigkeitsmessungen ergeben. „Letztlich hat dies nicht zu einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung geführt“, sagt Fraktionsvorsitzender Rainer Peters, der daher eine erhebliche Gefährdung der Radfahrer erkennt. Nach Meinung der CDU soll die Stadt Wassenberg dazu den zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW auffordern, das betreffende Teilstück entsprechend auszubauen.

Eine weitere Gefahr für Radfahrer sieht die CDU-Fraktion auf der Kreisstraße 9 entlang des Grundstückes Am Stern 58. Peters: „Der viel genutzte Radweg entlang der Kreisstraße 9 von Wassenberg in Richtung Wildenrath weist entlang des genannten Grundstückes lediglich eine nutzbare Breite von rund einem Meter auf. Ebenfalls ist der Grünstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn nur rund einen halben Meter breit, so dass eine gefahrlose Nutzung durch Radfahrer – insbesondere bei Gegenverkehr – nicht gewährleistet ist.“ Dies sei auch deshalb so, weil in diesem Streckenabschnitt Tempo 70 zulässig sei. Nach Ansicht der Christdemokraten müsse der Straßenbaulastträger, der Kreis Heinsberg, mit dem Grundstückseigentümer Gespräche über einen Ankauf oder über eine Nutzungsgenehmigung führen, um einen Ausbau zu realisieren, der letztlich auch einen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bedeutet.

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