Stadtrat Wassenberg Effeld darf sich „Spargeldorf“ nennen

Effeld · Der Stadtrat beschließt, dass Effelds Ortsschilder den Zusatz tragen dürfen. Der Spargelanbau hat dort eine lange Tradition und hat auch einen wichtigen Teil zum Wohlstand beigetragen.

 Ein Beispiel, warum der Namenszusatz Sinn ergibt: Standverkauf vom Spargelhof Geiser beim Effelder Spargelfest.

Ein Beispiel, warum der Namenszusatz Sinn ergibt: Standverkauf vom Spargelhof Geiser beim Effelder Spargelfest.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Die Zustimmung in der jüngsten Sitzung des Wassenberger Stadtrates war einhellig: Der Ortsteil Effeld soll künftig mit dem Zusatz „Spargeldorf“ auf seinen Ortsschildern auf sein Markenzeichen aufmerksam machen dürfen. Dazu muss eine entsprechende Bestimmung in die Hauptsatzung der Stadt aufgenommen werden, was in Kürze geschehen wird.

Der neue Effelder Ortsvorsteher Ralf Blüthmann hatte in seiner Funktion als CDU-Ortsverbandsvorsitzender den Antrag eingebracht. Zur Begründung hieß es darin: „Die Ortschaft Effeld verdankt dem Spargel einen Bekanntheitsgrad, der weit über die Kreisgrenzen hinausgeht. Auch die ortsansässige Gastronomie erlebt alljährlich ihre Höhepunkte während der Spargelzeit. Ebenfalls über die Grenzen hinaus ist das Spargelfest beliebt und bekannt.“

Spargel bedeute für die Einwohner ein Stück Heimat. Der Spargelanbau, der durch viele Effelder Familien betrieben worden sei, habe erheblich zur Entwicklung und zum heutigen Wohlstand des Ortes beigetragen.

In den Erläuterungen der Stadtverwaltung wird klar, dass Änderungen von Ortsnamen zwar der Genehmigung des Landes bedürfen, nicht aber Ergänzungen von Ortstiteln, wie sie häufig als Zusatzbezeichnungen auf Ortseingangsschildern zu lesen sind. Als Beispiel aus der Nachbarschaft wird die „Mühlenstadt“ Wegberg angeführt. Das zuständige NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilte auf Anfrage der Stadt mit, dass Ortsteile ergänzend zu ihrem Namen die Zusatzbezeichnung führen dürfen, wenn die Kommune dies in ihre Hauptsatzung aufnimmt.

Das Ministerium macht auch auf einige Kriterien für derartige Zusätze aufmerksam. Hiernach muss gesichert sein, dass der Zusatz keine „irreführende oder unverständliche Bezeichnung“ ist, die Sachaussage also zutreffend ist und keine Verwechslungsgefahr besteht.

Voraussetzung sei auch, „dass die Bezeichnung auf der Geschichte, einer typischen Eigenart der Ortschaft, einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person beruht und nicht lediglich einen werbenden Charakter hat“. Alle diese Voraussetzungen hielt die Stadtverwaltung im Falle des Zusatzes „Spargeldorf“ unter dem Ortsnamen Effeld für gegeben und schloss sich im Übrigen der Begründung im CDU-Antrag an.

Der Wunsch des CDU-Ortsverbandes, auch in offiziellen Schreiben die Bezeichnung „Spargeldorf Effeld“ – eben nicht in Form einer Ergänzung – verwenden zu können, komme freilich einer (genehmigungspflichtigen) Namensänderung der Ortstitels gleich und sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Dem schloss sich der Rat ohne Diskussion an.

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