Folge der Flurbereinigung B 221 n: Stadtgrenzen werden bei Umgehungsstraßenbau angepasst

Wassenberg · Die Flurbereinigung durch den Bau der B 221-Umgehung macht leichte Verschiebungen der Gemeindegrenzen zu Erkelenz und Hückelhoven nötig.

 Trassenverlauf der Umgehung Wassenberg bei Myhl mit Blickrichtung nach Orsbeck.

Trassenverlauf der Umgehung Wassenberg bei Myhl mit Blickrichtung nach Orsbeck.

Foto: Uwe Heldens

Durch die Neuordnung des Grundbesitzes im Rahmen der Flurbereinigung für den Neubau der Umgehung B221n um Wassenberg ist es erforderlich geworden, die bestehende Gemeindegrenze zwischen den Städten Erkelenz und Wassenberg im Bereich Gerderath zu verändern und den neuen örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Im jüngsten Planungsausschuss wurden die Politiker über eine entsprechende Anregung der Bezirksregierung Köln informiert. In gemeinsamen Gesprächen mit Vertretern beider Städte und der Bezirksregierung habe man sich einvernehmlich auf eine Verschiebung der Grenze geeinigt, hieß es in der Information der Verwaltung. Damit vergrößere sich das Erkelenzer Stadtgebiet geringfügig um rund 330 Quadratmeter. Zwei neu entstandene Wirtschaftswegeflächen gehen ebenfalls in Eigentum und Unterhaltung der Stadt Erkelenz über.

Keine Bedenken hatten Stadtverwaltung und Ausschussmitglieder auch bei einer durch die Flurbereinigung nötig gewordenen Anpassung der Katastergrenze eines Wirtschaftswegs am Ortsausgang von Altmyhl, um die die Bezirksregierung gebeten hatte. Damit sollte vermieden werden, dass der Weg in Eigentum der Stadt Hückelhoven künftig teilweise auf Wassenberger Stadtgebiet liegt. Die Ausschussmitglieder beschlossen die vorgeschlagenen Änderungen einstimmig.

Außerdem stimmte der Ausschuss bei sechs Enthaltungen von SPD und Grünen dem Vorschlag der Verwaltung zu, einem Antrag des innovativen Start-up-Unternehmens Containerwerk durch eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17c „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebiets Forst“ stattzugeben. Das seit zwei Jahren im Gewerbegebiet Forst ansässige Unternehmen, das Wohnraummodule aus Seefrachtcontainern herstellt, möchte auf einem kürzlich neu erworbenen Grundstück sein Werk in Forst erweitern und zwei Hallen für Montage, Ausbau und Logistik der Containermodule errichten. Aus produktionstechnischen Gründen seien Hallenhöhen von 17 Metern dafür nötig, heißt es im Antrag des Unternehmens, der Bebauungsplan aber lasse bislang nur maximal 11 Meter zu. Die Verwaltung schlug nun den kompletten Wegfall einer Höhenbeschränkung im B-Plan 17c vor, auch im Hinblick „auf die immer knapper werdenden Ressourcen“ für gewerbliches Bauland in Wassenberg. Damit erfolge auch eine Anpassung an den angrenzenden B-Plan „Gewerbegebiet Forst-Neu“. Zugleich sollen mit der Änderung nun auch „Anlagen für sportliche Zwecke“ von gewerblichen Dienstleistern (etwa aus dem Fitnessbranche) zulässig werden, für die bislang ein Befreiungsbauantrag beim Kreis (Bauaufsicht) nötig war.

Die Fraktionsmitglieder von Sozialdemokraten und Grünen waren nicht gegen eine Ausweitung der Höhenfestsetzung, sahen allerdings eine ersatzlose Streichung eher problematisch an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort