Kreis Heinsberg 208 000 Bürger im Kreis haben die Wahl

Kreis Heinsberg · Der Landrat und acht der zehn Bürgermeister aus dem Kreis Heinsberg verkürzen ihre Amtszeit und ermöglichen so morgen eine gemeinsame Wahl mit den Stadträten und dem Kreistag. Fünf Stimmzettel haben die Wähler auszufüllen.

 Bei der morgigen Wahl werden im Kreis Heinsberg acht Bürgermeisterposten besetzt, in allen zehn Städten und Gemeinden werden die Räte neu gewählt, das Landratsamt steht ebenso zur Wahl wie die Sitze im Kreistag. Zugleich findet die Europawahl statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bei der morgigen Wahl werden im Kreis Heinsberg acht Bürgermeisterposten besetzt, in allen zehn Städten und Gemeinden werden die Räte neu gewählt, das Landratsamt steht ebenso zur Wahl wie die Sitze im Kreistag. Zugleich findet die Europawahl statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Foto: Jürgen Laaser

Ein Entschluss des Landtags machte diese Entscheidung möglich. Erst in einem Jahr werden die Bürgermeister von Geilenkirchen und der Gemeinde Selfkant neu gewählt. In diesem Jahr hatten die Amtsinhaber vor der Entscheidung gestanden, ob sie ihre Amtszeit verkürzen und die Kommunal- und Bürgermeisterwahlen zusammenlegen wollen - eine rechtliche Änderung hatte diese Entscheidung ermöglicht.

Acht Bürgermeisterposten werden damit im Kreis Heinsberg morgen neu oder erneut besetzt, in allen zehn Städten werden die Räte neu gewählt, das Landratsamt steht ebenso zur Wahl wie die Sitze im Kreistag.

Demnach sind in Wegberg, Wassenberg, Hückelhoven und Erkelenz morgen fünf Stimmenzettel auszufüllen - vier für die Kommunalwahlen und einer für das Europaparlament. Kandidaten Die Mitglieder des Kreistags, der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Landrat und die Bürgermeister werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigte Alle Deutschen und Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag das 16.

Lebensjahr vollendet haben, dürfen wählen. Sie müssen mindestens am 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Heinsberg innehaben. Im Kreis Heinsberg sind etwa 208 000 Menschen wahlberechtigt. Stimmzettel Bei den Kommunalwahlen hat jeder Wahlberechtigte grundsätzlich vier verschiedenfarbige Stimmzettel auszufüllen. Der Wähler entscheidet mit diesen vier Stimmen über die Zusammensetzung des Kreistags, des Stadt- oder Gemeinderats seines Wohnortes, über den Landrat sowie den Bürgermeister seines Wohnorts.

Den Stimmzettel für den Kreistag erkennt man an den hellroten und den für den Landrat an der hellblauen Farbe. Die Farben der anderen Stimmzettel unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. 216 Wahllokale In den insgesamt 216 Wahllokalen im Kreis Heinsberg ist am morgigen Sonntag, 25. Mai, von 8 bis 18 Uhr die Stimmabgabe möglich. Ab 18 Uhr werden im Anschluss der Auszählung der Europawahl die Ergebnisse der Kommunalwahl in den Wahllokalen von den Wahlvorständen ermittelt.

Demokratie hautnah erleben Die Stadthalle am Franziskanerplatz in Erkelenz öffnet am Wahlabend um 18 Uhr, damit Bürger mitverfolgen können, wie die Ergebnisse aus den Wahllokalen zusammengetragen werden - ab etwa 19 Uhr wird sich dann langsam ein Bild ergeben, wer bei der Europa- und den Kommunwahlen wie viele Stimmen bekommen hat. Sicherlich werden viele Politiker in der Stadthalle anzutreffen sein, die ihre Ergebnisse feiern wollen.

In Heinsberg öffnet zur selben Zeit wie in Erkelenz das Kreishaus an der Valkenburger Straße. Im Internet verfolgen Auf RP Online werden Sie morgen Abend über die Entwicklungen in Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg informiert - einfach mal reinklicken. Keine Fünf-Prozent-Hürde Grundsätzlich gilt: In NRW gibt es seit 1999 keine Fünf-Prozent-Hürde mehr, die verhindert, dass Parteien und Bewerber, die weniger als fünf Prozent der Stimmen haben, in die politischen Gremien einziehen dürfen.

Stimmzählverfahren Die Stimmauszählung erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers. Es soll optimale Verteilungsgerechtigkeit bei der Zuordnung der Mandate garantieren. Mit dem Verfahren wird berechnet, wie viele Plätze von den einzelnen Parteien und Wählergruppen über die Reservelisten besetzt werden. Das gilt für die Kreistags- und Stadtratswahl. Stichwahl Für die Bürgermeister- und Landratswahl gilt: Gewählt ist, wer die absolute Stimmenmehrheit erhält.

Sollte keiner der Kandidaten in einer Stadt morgen die absolute Mehrheit erzielen, werden die Bürger am 15. Juni erneut an die Wahlurnen gerufen. Dann treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Stichwahl gegeneinander an. Wer dann die meisten Stimmen erhält, hat gewonnen. Eine lange Nacht Ausgezählt wird morgen in der Reihenfolge Europa-, Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Kommunwahl. Das Auszählen der Stimmen und Überprüfen der Ergebnisse könnte somit mehr als fünf Stunden dauern.

Die endgültigen Wahlergebnisse werden im Kreis sowie in den Kommunen in der kommenden Woche in jeweiligen Wahlausschuss-Sitzungen festgestellt.

(RP)
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