Bahnstrecke Kaldenkirchen-Dülken Gesetzentwurf: Keine Klagen gegen zweigleisigen Ausbau

Viersen/Nettetal · Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Uwe Schummer bedeutet es „Rückenwind aus Berlin für den zweigleisigen Ausbau zwischen Kaldenkirchen und Dülken“: Das Bundeskabinett hat jetzt zwei von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Gesetzen zur Planungsbeschleunigung zugestimmt.

 Die eingleisige Strecke zwischen Boisheim und Kaldenkirchen soll zweigleisig ausgebaut werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will Klagen gegen den Ausbau per Gesetz verbieten.

Die eingleisige Strecke zwischen Boisheim und Kaldenkirchen soll zweigleisig ausgebaut werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will Klagen gegen den Ausbau per Gesetz verbieten.

Foto: Siemes, Horst/Siemes. Horst (hosi)

So sollen wichtige umweltfreundliche Verkehrsprojekte beschleunigt werden, indem der Bundestag per Gesetz die Genehmigung erteilen kann. Unter den bundesweit sechs Verkehrsprojekten, für die diese Möglichkeit geschaffen werden soll, gehört auch der geplante zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke zwischen Viersen und Nettetal-Kaldenkirchen.

„Ich freue mich sehr, dass dieses wichtige Schienenprojekt an der deutsch-niederländischen Grenze über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen bei den nur sechs Projekten bundesweit Berücksichtigung gefunden hat““, sagt Schummer. Der Nettetaler CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Optendrenk ergänzt: „Der zweigleisige Ausbau ist von besonderer Bedeutung für die Infrastruktur in unserer Region.““ Noch muss Scheuers’ Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen werden. Doch es gibt bereits Kritik: „Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz verstößt klar gegen geltendes Recht““, sagt BUND-Geschäftsführer Olaf Bandt. Denn der Entwurf sieht vor, dass gegen die Genehmigung nicht geklagt werden kann. „Zum wiederholten Mal solle in das Klagerecht von Umweltverbänden sowie Bürgern eingegriffen werden“, kritisiert Bandt. „Das sei eine schwere Verletzung der Aarhus-Konvention, welche die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft garantiere.“ Seine Sorge: „Wer sich nicht an Umweltrecht halten möchte, schränkt das Klagerecht ein.“ Der BUND fordert: „Die Bundesregierung muss dieses Vorhaben stoppen, bevor weiterer Schaden angerichtet wird.“ Thomas Groß, Professor für öffentliches Recht an der Uni Osnabrück, sieht in dem Gesetzentwurf ebenfalls eine Verletzung des Europarechts, welches die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft garantiert. Er gehe davon aus, dass das Scheuer-Gesetz, falls es der Bundestag verabschiedet, genauso vor dem Europäischen Gerichtshof landen würde wie das Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut, sagte der Jurist „tagesschau.de“. Steffen Bilger (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, verteidigt den Gesetzentwurf. „Der Klageweg über die Verwaltungsgerichtsinstanzen dauert oft sehr lang.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort