Prozess wegen Verabredung zum Mord Verteidiger beantragt neues psychiatrisches Gutachten

Die Vorwürfe sind enorm: Zwei Viersener sollen einen Bekannten in der Wohnung des einen Angeklagten angekettet und misshandelt haben. Nach dem Versuch, Geld von seiner Familie zu erpressen, soll der Plan laut Staatsanwaltschaft gewesen sein, diesen Mann später zu töten.

 Am 24. September wird der Prozess am Landgericht Mönchengladbach fortgesetzt.

Am 24. September wird der Prozess am Landgericht Mönchengladbach fortgesetzt.

Foto: dpa/Marius Becker

Im Prozess wegen Beteiligung an einem Mordversuch, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung hat der Staatsanwalt am Montag weiteres Aktenmaterial an die Kammer am Landgericht Mönchengladbach übergeben. Es  enthielt das Ergebnis weiterer polizeilicher Ermittlungen zu 1400 ausgetauschten Whats-App-Nachrichten der drei Angeklagten. Zudem machte ein Angeklagter aus Mönchengladbach Angaben zu seiner Person. Zwei weitere Männer behalten sich weiter vor, eventuell später auszusagen.

Die Vorwürfe sind enorm: Zwei Viersener sollen einen Bekannten in der Wohnung des einen Angeklagten angekettet und misshandelt haben. Nach dem Versuch, Geld von seiner Familie zu erpressen, soll der Plan laut Staatsanwaltschaft gewesen sein, diesen Mann später zu töten. Doch die Angeklagten schliefen ein, der Geschädigte konnte fliehen. Der Angeklagte, der jetzt aussagte, soll mit einem der Viersener zwei weitere Morde geplant haben, die jedoch nicht ausgeführt wurden. Der 43-Jährige erklärte, im Alter von einem Jahr adoptiert worden zu sein. Seine leibliche Mutter sei drogenabhängig gewesen. Im Alter von 13 Jahren sei er in Kontakt mit Drogen gekommen, habe trotz mehrerer Entzüge bis zur Verhaftung mehrere Gramm Kokain und Heroin pro Tag konsumiert. Die Drogen habe er durch Diebstähle finanziert.

Der Verteidiger eines 30-jährigen Vierseners beantragte, ein zweites psychiatrisches Gutachten für seinen Mandanten erstellen zu lassen, das dessen verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt beweisen solle. Das vorliegende sei nicht verwertbar, es zeige eine „unprofessionelle Diagnostik“ und weise „bedeutsame Fehler“ auf. Zu den widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten zu seinem Suchtverhalten und dem Hang, sich zu verletzen, habe die Sachverständige zu wenige Fragen gestellt. Die Kammer wird in der kommenden Sitzung ihre Entscheidung dazu bekannt geben. Der Prozess wird am 24. September fortgesetzt.

(eva)
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