Kreis Viersen Wohnungsbaugesellschaften schlagen Alarm

Kreis Viersen · Durch die neuen Mietobergrenzen fürchten sie, dringend benötigte Sozialwohnungen nicht bauen zu können

Die Wohnungsbaugesellschaften im Kreis Viersen warnen massiv vor einem Einbruch bei Neubauten von günstigen Wohnungen. Sie sehen geplante Neubauprojekte und die Modernisierung von Wohnungen gefährdet. Zudem befürchten die Chefs der vier genossenschaftlichen und drei öffentlichen Wohnungsunternehmen, dass es künftig zu Ghettobildungen im Kreis kommen könnte. Die sieben Gesellschaften halten rund 10.000 eigene Wohneinheiten im Bestand. Grund für die Sorge sind die neuen Mietobergrenzen, die die Viersener Kreisverwaltung festgelegt hat. Sie gelten für alle Bezieher von Sozialleistungen und legen neu fest, welche Wohnung als angemessen gilt. Für Bestandsmieter gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2018.

"In den nächsten zwei Jahren hat unsere Gesellschaft den Bau von 270 Wohnungen geplant, die Mehrzahl davon öffentlich gefördert. Von denen werden wir keine mehr vermieten können", erklärte Albert Becker, Vorstandsvorsitzender der VAB, der größten Wohnungsbaugesellschaft im Kreis. "Wir werden wohl Fördergelder zurückgeben müssen", kündigte Becker an. "40 Prozent stehen zur Debatte; es geht um sieben bis neun Millionen Euro. Und das in einer Situation, in der sozialer Wohnraum dringend gebraucht wird." Das Kernproblem: Die Förderprogramme von Land und Bund legen angesichts der alternden Gesellschaft Wert darauf, dass die Sozialwohnungen barrierefrei gebaut werden. Das aber führt zu hohen Nebenkosten, weil beispielsweise Aufzüge Strom benötigen und durch TÜV, Wartung und Notruf weitere Kosten entstehen. Die Kosten der Unterkunft trägt der Kreis Viersen. Sie machen schon jetzt mit rund 51 Millionen Euro den größten Einzelposten im Kreishaushalt aus - Tendenz stark steigend. Walter Schöler, Vorstand Tönisvorster Wohnungsbaugenossenschaft AWG, erklärte: "Die Neuregelung schafft eine ganz neue Situation. Ich befürchte eine Ghetto-Bildung." Sven Karth, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Nettetal, betonte: "Alle sieben Wohnungsbaugesellschaften im Kreis Viersen sind von der Neuregelung betroffen. Wir bedauern, dass die Kreisverwaltung vor der Neufassung nicht das Gespräch mit uns gesucht hat und bitten sehr massiv darum, dass es schnell zu einem Treffen kommt." Am Montag werden die Obergrenzen Thema im Kreissozialausschuss.

(mrö)
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