Viersen Wie viele Schüsse fielen im Imbiss?

Viersen · Im Grundsatz ist der Fall klar: Ein 51-jähriger Wuppertaler ist am 4. Juli vorigen Jahres nach Viersen gekommen, in einen Döner-Imbiss am Rathausmarkt gegangen und hat im Streit auf den Inhaber der Schnell-Gaststätte geschossen.

 Kurz nach der Schießerei am 4. Juli vergangenen Jahres sicherten Polizeibeamte am Eingang zur Rathausmarkt-Passage Spuren.

Kurz nach der Schießerei am 4. Juli vergangenen Jahres sicherten Polizeibeamte am Eingang zur Rathausmarkt-Passage Spuren.

Foto: Jungmann

Dabei erlitt das Opfer Verletzungen am Unterschenkel und im Unterleib. Grund für die Attacke sollen Schulden des Opfers beim Täter gewesen sein. Ob die tatsächlich bestanden haben, hat der Prozess bislang nicht klären können.

Allerdings sagte am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin aus dem Imbiss des Opfers aus. Zum einen habe sich der Viersener auch bei ihr Geld geliehen — noch nach der Tat, als er nach eigenen Aussagen schon lange nicht mehr spielsüchtig gewesen sei.

Mit den von ihr erhaltenen 80 Euro habe er sich schnurstracks in eine Spielhalle begeben — ohne die Krücken, die er nach eigener Aussage wegen seiner starken Schmerzen auch nach sechs Monaten noch permanent benötige.

Auch sonst habe sie ihn häufiger in Viersen ohne Krücken gesehen. Wenn sich das bewahrheiten sollte, könnte das Gericht darüber nachdenken, ob es das Opfer wegen Falschaussage belangt. Zumal sein Anwalt bereits eine Schmerzensgeld-Forderung angekündigt hatte.

Zweites Hauptthema war gestern im Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht die Zahl der Schüsse, die der Angeklagte abgegeben haben soll. Der grundsätzlich geständige Täter sagt, er habe nur zweimal geschossen, nicht dreimal, wie es angeklagt ist.

Da haben gestern auch viele Zeugen keine wirkliche Erhellung gebracht. Ein 20-Jähriger aus Grefrath war sicher, dass er drei Schüsse gehört hat. Eine 26-jährige Hausfrau aus Viersen glaubt an drei, "wenn nicht sogar vier oder fünf" Schüsse. "Der Flüchtende sprang wie in einem Cowboy-Film hoch", erklärte sie dem Gericht.

Für Nebenklage-Anwalt Gerhard König war wichtig, zu welchem Zeitpunkt die Schüsse gefallen sind. Eine 49-jährige Altenpflegerin bestätigte ihm, was er annahm: "Ja, der zweite Schuss ist gefallen, als das Opfer bereits vor dem Täter weglief." König hakte nach: "Er hat also von hinten geschossen?" "Ja", nickte die Zeugin.

Weitgehend einig waren sich die gestern geladenen Zeugen darüber, dass Täter und Opfer nach den zwei sicheren Schüssen durch den Döner-Imbiss hindurch gelaufen seien und nicht — wie man vorher angenommen hatte — durch die benachbarte Passage. Für das Urteil ist das allerdings nicht entscheidend.

Bewerten muss das Gericht auch die Frage, wie gravierend die Schäden durch die Schüsse für das Opfer sind. Um das zu klären, hat das Gericht ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, das bis zum nächsten Prozesstag am Mittwoch, 25. Januar, vorliegen soll. Damit soll auch geklärt werden, ob das Opfer die Wahrheit über seine Belastung gesagt hat.

(hah)
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