Bundestagswahl im Kreis Viersen Wie kann man wählen, wenn man am Sonntag krank ist?

Kreis Viersen · Wer plötzlich erkrankt oder in Quarantäne muss, kann dennoch am Sonntag seine Stimme abgeben. Möglich macht das eine Art Instant-Briefwahl. So funktioniert’s.

 Wer kurzfristig erkrankt oder in Quarantäne muss, kann auch noch am Sonntag Briefwahl beantragen.

Wer kurzfristig erkrankt oder in Quarantäne muss, kann auch noch am Sonntag Briefwahl beantragen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Tausende Menschen im Kreis Viersen haben sich für die Briefwahl entschieden. In den Städten und Gemeinden im Kreis wird am Sonntag, 26. September, bei der Bundestagswahl deshalb deutlich weniger Betrieb sein als in den vergangenen Jahren.

 Wann ist die beste Zeit, wählen zu gehen?

 Wer nicht lange in der Schlange stehen will, sollte das Wahllokal am Sonntag gegen Mittag aufsuchen. Erfahrungsgemäß ist morgens erst einmal viel los, weil viele gleich nach der Öffnung kommen, andere kommen nach dem Kirchgang. Eine dritte Welle komme meist am Nachmittag. Auch das Wetter spielt erfahrungsgemäß immer eine Rolle. Wenn es schön ist, kommen die Wähler früh, um danach noch etwas unternehmen zu können.

Brauche ich meinen Impfausweis?

Die „3G“-Regeln gelten bei der Bundestagswahl nicht. Wählerinnen und Wähler können auch dann ihre Stimmen abgeben, wenn sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Sie sind laut aktueller Coronaschutzverordnung innerhalb des Wahlgebäudes jedoch verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung mindestens im Sinne einer medizinischen Maske zu tragen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein Attest vorweisen. Auch die Wahlvorstände müssen – wenn sie nicht zum Beispiel hinter einer Plexiglasscheibe sitzen – Masken tragen.

Was passiert mit Wählern, die sich weigern, eine Maske zu tragen und kein Attest haben?

Die neue Corona-Schutzverordnung beschäftigt sich auch mit Maskenverweigerern, denen man das Wahlrecht nicht einfach absprechen kann. Ihnen soll vor Ort die Möglichkeit zur Stimmabgabe ermöglicht werden. Andere Personen dürfen dabei aber nicht gefährdet werden. So könnten sie etwa wählen, wenn gerade sonst niemand im Wahllokal ist. Die Wahlvorstände können aber laut der Verordnung autark entscheiden, was Sinn hat. Ist die Stimmabgabe nicht möglich, weil etwa die Räume zu eng oder zu voll sind, kann ein Maskenverweigerer laut Regelwerk auch aus dem Wahllokal geworfen werden. Er hatte ja die Möglichkeit, per Brief zu wählen.

Soll ich meinen eigenen Kugelschreiber mitbringen?

Die Verwaltungen empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mitzubringen, um das Risiko einer Infektion zu verringern. In den Wahllokalen gibt es aber auch Kugelschreiber, die regelmäßig desinziert werden. 

Was macht man, wenn man am Wahltag krank oder in Quarantäne ist?

 Man kann auch dann wählen, wenn man erkrankt das Haus nicht verlassen kann, zum Beispiel bei einem positiven Corona-Test. Dafür muss aber ein Attest vom Arzt vorliegen. Dann ist es noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich, beim Wahlamt der jeweiligen Gemeinde Briefwahl zu beantragen. Das geht schriftlich, zum Beispiel per E-Mail. Telefonisch ist das nicht möglich. Jemand mit Vollmacht muss die Unterlagen dann für den Erkrankten abholen und sie nach der Stimmabgabe bis spätestens 18 Uhr zurück ins Briefwahllokal bringen. Die Wahldienststelle der Stadt Viersen hat ihren Sitz beispielsweise im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Telefon 02162 101314. Die Anschrift und die Kontaktdaten der Wahldienststelle finden Wähler auch auf ihrer Wahlbenachrichtigung.

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