Kampf gegen Corona in Viersen Weihnachtsmarkt mit Einlass-Bändchen

Viersen · Beim Weihnachtsmarkt in Viersen-Süchteln sollen externe Sicherheitskräfte am Einlass die Besucher kontrollieren. In Boisheim und Dülken wollen die Organisatoren in diesem Jahr auf Weihnachtsmärkte verzichten.

 Anders als gewohnt soll es diesmal auf dem Süchtelner Weihnachtsmarkt Zugangskontrollen geben.

Anders als gewohnt soll es diesmal auf dem Süchtelner Weihnachtsmarkt Zugangskontrollen geben.

Foto: Knappe, Jörg (jkn)

Wie geplant, soll in der Fußgängerzone in Viersen-Süchteln am Freitagabend der Märchen-Weihnachtsmarkt öffnen. Dabei gilt laut aktueller Corona-Schutzverordnung: Die Besucher müssen genesen oder geimpft sein. Dazu werde es Zugangskontrollen zum Marktbereich geben, teilte Stadtsprecher Frank Schliffke auf Anfrage mit. Drängelgitter an Zugangswegen sollen aufgestellt, externes Sicherheitspersonal soll eingesetzt werden. Wer die Vorgaben erfüllt, erhält ein Einlass-Bändchen. An den Marktständen dürfen nur Besucher bedient werden, die so ein Bändchen tragen.

Seit diesem Mittwoch gilt in NRW laut Corona-Schutzverordnung die 2G-Regel für Weihnachtsmärkte. Nur Geimpfte und Genesene sollen Zugang zu den Märkten haben. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen ausgenommen. Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis einschließlich 21. Dezember. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens sind Lockerungen oder weitere Einschränkungen möglich.

„Wir möchten den Besuch des Märchenmarktes und der Süchtelner Innenstadt so sicher wie möglich gestalten“, sagte Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD). Die 2G-Prüfung durch Sicherheitspersonal erfülle einerseits die rechtlichen Vorgaben und ermögliche andererseits den unbeschwerten Besuch an den Ständen und weiteren Angeboten.

Wie die Stadt mitteilte, werden Anwohner des betroffenen Bereichs mit einem Schreiben informiert. Darin weise Marina Heuermann, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaftsförderung, darauf hin, dass die Bändchenpflicht nicht für Menschen gilt, die nur nach Hause oder in einem der Läden in diesem Bereich einkaufen wollen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre müssen keinen 2G-Nachweis vorlegen, für Jugendliche ab 16 Jahre gilt die 2G-Regel. Für Menschen, die nachweislich nicht geimpft werden können, soll ein Testnachweis (Ergebnis nicht älter als 24 Stunden) genügen. Der Weihnachtsmarkt soll am Freitag von  18 bis 21 Uhr, am Samstag von 11 bis 21 Uhr und am Sonntag von 11 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Der für das dritte Adventswochenende geplante Dülkener Weihnachtstreff hingegen ist „nach Rücksprache mit den Behörden“ abgesagt: Das teilte Andreas Goßen stellvertretend für die Arbeitsgruppe Weihnachtstreff mit, die den Markt organisiert. „Neben nicht leistbaren Auflagen im Sinne von durchzuführenden Hygienevorschriften und Kontrollen erscheint auch das weitere Infektionsgeschehen bis zum dritten Advent unkalkulierbar“, erläuterte Goßen. „Die Durchführung eines Weihnachtstreffs, der ein freudiger Anlass für das Zusammenkommen sein soll und bei dem Geselligkeit und auch ein Stück Unbeschwertheit gelebt werden sollen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht verantwortbar.“

In Boisheim wollten eigentlich Ehrenamtler wieder gemeinsam einen weihnachtlichen „Dorv“-Abend ausrichten, Termin dafür sollte der 16. Dezember sein. Die Planung hatte bereits begonnen, mittlerweile haben die Organisatoren aber beschlossen: „Wir werden diesmal keine Veranstaltung bei der Stadt anmelden“ – das teilte Michael Wolter vom Dorv-Zentrum jetzt auf Anfrage mit. Vielleicht gebe es auf dem Gelände des Dorv-Zentrums einen regulären Dorv-Abend, aber ohne Einbeziehung der Kapellenstraße, ohne Weihnachtsbuden und -programm. „Das werden wir vermutlich kurzfristig entscheiden.“

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