Viersen Wegen Steuerverkürzung vorm Landgericht

Viersen · Manchmal mahlen die Mühlen der Justiz sehr langsam. Aber am Ende gibt es für den Schuldigen doch noch die Quittung. So musste sich jetzt ein 48-jähriger Mann aus Geldern wegen Steuerhinterziehung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Als Tatzeitraum nannte die Anklage die Jahre 2001 bis 2004. Allerdings stand der Angeklagte nicht zum ersten Mal vor Gericht. Dessen Strafregister enthält drei Verurteilungen wegen Betruges. Zuletzt war der 48-Jährige als Anlagebetrüger aufgefallen und hatte sich 2003 eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten eingehandelt. Nun warf der Staatsanwalt dem Angeklagten Steuerhinterziehung in elf Fällen vor. Der Gelderner zeigte sich einsichtig und beteuerte mit hochrotem Kopf: "Das war ein großer Fehler". Ansonsten bestätigte er die Anklage "in vollem Umfang".

Der Angeklagte war im genannten Tatzeitraum schwarz bei einer Viersener Firma beschäftigt. Das Unternehmen schulte Mitarbeiter von Firmen des Baugewerbes. Meistens wurden die Teilnehmer der Schulungen durch Telefonaquise gewonnen. Dafür war auch der Gelderner zuständig. Dessen Schwarzarbeit brachte dem Viersener Unternehmen eine Steuerersparnis ein. Außerdem war der "Mitarbeiter" verschuldet und hatte Angst vor Pfändungen. Auch deshalb bezog er kein offizielles Gehalt.

Die Viersener Firma verschaffte sich die Schwarzgelder durch Scheinrechnungen über angeblich erbrachte Leistungen. Der Angeklagte, so der Vorwurf des Staatsanwalts, versteuerte weder die ihm ausgezahlten Gelder noch Provisionen, die er bekam. Scheinrechnungen soll die Viersener Firma auch von einem Komplizen erhalten haben. Allerdings musste sich der Komplize später mit weiteren Mitangeklagten vor dem Amtsgericht verantworten. Allein der Gelderner landete vor der Wirtschaftsstrafkammer des Gladbacher Landgerichts.

Von den Richtern des Landgerichts erhielt der Angeklagte im Prozess eine Chance für die Zukunft. Seit 2007 war der 48-Jährige nicht mehr aufgefallen. Wegen Steuerhinterziehung in elf Fällen verurteilte ihn die 8. Strafkammer zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Als Ausgleich für die nicht selbst verschuldete überlange Verfahrensdauer gelten drei Monate von der Gesamtstrafe als verbüßt. Sowohl der Steuersünder als auch der Staatsanwalt akzeptierten das Urteil sofort.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort