Bundestagswahl im Kreis Viersen Was Sie zur Bundestagswahl wissen müssen

Kreis Viersen · Knapp 228.000 Einwohner des Kreises Viersen dürfen an diesem Sonntag ihre Kreuzchen machen. Warum diese Wahl besonders spannend wird – die wichtigsten Fragen und Antworten.

 Esther Müller von der Viersener Wahldienststelle zeigt den Stimmzettel zur Bundestagswahl. Links kann das Kreuz für einen der neun Direktkandidaten gemacht werden, rechts das Kreuz für eine der 27 Parteien.

Esther Müller von der Viersener Wahldienststelle zeigt den Stimmzettel zur Bundestagswahl. Links kann das Kreuz für einen der neun Direktkandidaten gemacht werden, rechts das Kreuz für eine der 27 Parteien.

Foto: Martin Röse

Am Sonntag haben 227.166 Menschen im Kreis Viersen denselben Termin: Sie dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Im Kreis Viersen wird’s dieses Jahr besonders spannend. Die Chancen stehen nämlich gut, dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gleich vier Abgeordnete aus dem Kreis nach Berlin gehen. Zurzeit sind’s drei.

Wer darf wählen? Das regelt das Bundeswahlgesetz: Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mit entscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler? Jeder hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat gewählt, der für den Kreis Viersen in den Bundestag einziehen soll. Und mit der Zweitstimme wird, vereinfacht gesagt, die favorisierte Partei gewählt. Man kann mit der Erststimme also auch anders abstimmen als mit der Zweitstimme.

Wann wird gewählt? Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 26. September, um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.

Wo kann ich wählen?  Anders als bei der Kommunalwahl wurde die Zahl der Wahllokale deutlich aufgestockt. Pandemiebedingt durften im vergangenen Jahr größere Wahlbezirke gebildet werden. Das Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Auf der Internetseite des Kreises Viersen auf www.kreis-viersen.de kann man im Unterpunkt Wahlen ebenfalls das richtige Wahllokal finden. Wer wählen möchte, muss unbedingt Personalausweis, Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis mitnehmen. Die Wahlbenachrichtigung allein genügt nicht.

Welche Corona-Regeln gelten im Wahllokal? Wähler müssen für den Zutritt keinen 3G-Nachweis vorlegen. Im Wahllokal und in der Warteschlange muss eine medizinische Maske getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Personen, die keine Maske dabei haben, wird vor Ort ein Mund-Nasen-Schutz angeboten. Sollte das Tragen verweigert oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden, entscheidet der Wahlvorstand vor Ort nach eigenem Ermessen, wie dem Wahlberechtigten ermöglicht werden kann, sein Wahlrecht auszuüben. Das Wahlrecht kann man nicht einfach verweigern.  Aber andere Personen dürfen dabei nicht gefährdet werden. Ist die Stimmabgabe nicht möglich, weil etwa die Räume zu eng oder zu voll sind, kann ein Maskenverweigerer laut Regelwerk auch aus dem Wahllokal geworfen werden. Er hatte ja die Möglichkeit, per Brief zu wählen.

Welche Direktkandidaten treten im Kreis Viersen an?  Einer von neun Direktkandidaten kann mit der Erststimme gewählt werden: Martin Plum (CDU), Udo Schiefner (SPD), Rene Heesen (Grüne), Eric Scheuerle (FDP), Britta Pietsch (Die Linke), Kay Gottschalk (AfD), Marion Weißkopf (Die Partei), Georg Alsdorf (Freie Wähler) und Natalie Frohn (Die Basis). Wer die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein.

Welche Parteien stehen auf dem Wahlzettel? Insgesamt werden 27 Parteien auf dem Wahlzettel aufgeführt.

Gibt es einen Briefwahlrekord im Kreis Viersen? Vermutlich ja. Vor gut zwei Wochen waren mehr Briefwahlanträge bei den Verwaltungen eingegangen als bei der Bundestagswahl 2017 insgesamt. Briefwähler haben die Möglichkeit, auch kurzfristig noch ihre Unterlagen bis 18 Uhr bei der Wahldienststelle einzuwerfen. Wo sich die befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Was mache ich, wenn die Wahlunterlagen noch nicht angekommen sind? Wer bisher seinen Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, kann sich an die Wahldienststelle wenden.

Was, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen kann? Wer am Sonntag erkrankt oder wegen Corona etwa in Quarantäne muss, muss Briefwahl beantragen, das geht auch per E-Mail, aber nicht telefonisch. Er kann in der Wahldienststelle der Kommune die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abholen lassen. Die braucht eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Wahlberechtigen und sein Attest. Sollte es kurzfristig nicht möglich sein, ein Attest zu bekommen, prüft das Wahlamt vor Ort, ob die Angaben glaubhaft sind. Wähler, die vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurden und noch keinen schriftlichen Nachweis darüber haben, können dies schriftlich erklären und der bevollmächtigten Person mitgeben. Die Unterlagen (mit Stimmzettel!) müssen vom Wahlberechtigten selbst ausgefüllt werden.

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Um 18 Uhr werden die Wahlurnen in den Wahllokalen geöffnet und die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Das könnte dieses Mal ein bisschen länger dauern als bei der Bundestagswahl 2017, weil es mehr Briefwähler gibt. Und deren Wahlscheine stecken noch in blauen Umschlägen, die zunächst entfernt werden müssen. Die Stadt Viersen beispielsweise hat extra elektronische Brieföffner angeschafft, um Zeit zu sparen. Voraussichtlich gegen 21 Uhr steht das vorläufige amtliche Endergebnis fest – ohne Gewähr.

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