Corona im Kreis Viersen Was Sie zum Impfstart wissen müssen

Dülken · Bin ich impfberechtigt, wenn ich erst im Februar 80 werde? Wie bekomme ich einen Termin? Darf mich ein Angehöriger begleiten? Gibt’s einen Fahrservice? Die wichtigsten Antworten.

 Am Montag, 1. Februar, um 14 Uhr sollen die ersten Impfungen im Impfzentrum des Kreises Viersen stattfinden. Bis 23. Januar sollen die Impfberechtigten einen Brief erhalten.

Am Montag, 1. Februar, um 14 Uhr sollen die ersten Impfungen im Impfzentrum des Kreises Viersen stattfinden. Bis 23. Januar sollen die Impfberechtigten einen Brief erhalten.

Foto: Martin Röse

Ab 1. Februar wird das Corona-Impfzentrum des Kreises Viersen im ehemaligen Krankenhaus in Dülken an der Heesstraße 2–10 von 14 bis 20 Uhr seinen Betrieb aufnehmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Wer sind die Impfberechtigten?

Alle, die im Kreis Viersen wohnen und am 31. Januar 80 Jahre oder älter sind. Sie gehören nach der Impfverordnung des Bundes zur Gruppe der Impfberechtigten mit der höchsten Priorität. Im Kreisgebiet sind dies mehr als 20.000 Menschen.

Ich werde erst am 5. Februar 80 Jahre alt. Was ist mit mir?

Dann sind Sie ab dem 6. Februar impfberechtigt.

Werden die Impfberechtigten offiziell informiert?

Ja, per Brief. Alle Einwohner des Kreises Viersen, die am 1. Februar impfberechtigt sind, sollen bis zum 23. Januar einen Brief erhalten, in dem das Land NRW und der Kreis Viersen über den Ablauf der Impfung informieren. Wann die Personen, die erst später impfberechtigt werden, das Schreiben erhalten, hat das Land NRW noch nicht mitgeteilt. Der Brief wird auch an die Bewohner in den Seniorenheimen verschickt. Sind sie bereits geimpft, können sie es ignorieren.

Wie komme ich an einen Impf-Termin? 

Wer vor dem 1. Februar 1941 geboren wurde, kann ab dem 25. Januar seine Impftermine vereinbaren. Zuständig für die Terminvergabe ist die Kassenärztliche Vereinigung. Sie empfiehlt, die Anmeldung via Internet vorzunehmen. Ein entsprechender Link wird auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung ab dem 25. Januar verfügbar sein. Für telefonische Anmeldungen hat die Kassenärztliche Vereinigung die  kostenlose Rufnummer 0800 116117-01 eingerichtet. Die Leitungen sollen vom 25. Januar an täglich von 8 bis 22 Uhr geschaltet sein. Gerade zu Beginn werden vermutlich sehr viele Menschen zeitgleich versuchen, einen Termin zu vereinbaren, so dass die Telefonleitungen und auch die Online-Anmeldungen überlastet sein könnten. Der Kreis Viersen bittet nachdrücklich darum, in diesem Fall von Anrufen beim Kreis abzusehen, weil sonst womöglich die Kapazitäten fehlen, die für die Kontaktverfolgung von Corona-Fällen oder für andere wichtige Anliegen von Bürgern benötigt werden.

Kann ich denn nicht einfach so zum Impfzentrum kommen?

Am Impfzentrum werden keine Termine vergeben. Und nur wer telefonisch oder online einen Termin vereinbart hat, wird auch geimpft.  

Ich bin schlecht zu Fuß unterwegs und habe kein Auto. Wie komme ich zum Impfzentrum?

Für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die nicht selbstständig zum Impfzentrum kommen können, übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport – allerdings nur, wenn sie vorher die Genehmigung erteilt hat. Außerdem ist eine Verordnung des Hausarztes notwendig. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ oder eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5; bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität.

Muss ich vor dem Impftermin einen Schnelltest machen lassen?

Nein. Vor Betreten des Impfzentrums wird aber Fieber gemessen.

Mein Vater ist nicht gut zurecht. Kann ich ihn bei seinem Gang durchs Impfzentrum begleiten?

 Der erste Weg führt zur Voranmeldung vor dem Impfzentrum.

Der erste Weg führt zur Voranmeldung vor dem Impfzentrum.

Foto: Martin Röse
 Vor Betreten des Impfzentrums müssen die Hände desinfiziert werden. Außerdem wird Fieber gemessen. Erst danach öffnet sich die Schleuse.

Vor Betreten des Impfzentrums müssen die Hände desinfiziert werden. Außerdem wird Fieber gemessen. Erst danach öffnet sich die Schleuse.

Foto: Martin Röse
 Am Ausgang dürfen Angehörige die Geimpften in Empfang nehmen, damit sie nicht alleine den Fußweg zu Bushaltestelle und Parkplätzen zurücklegen müssen.

Am Ausgang dürfen Angehörige die Geimpften in Empfang nehmen, damit sie nicht alleine den Fußweg zu Bushaltestelle und Parkplätzen zurücklegen müssen.

Foto: Martin Röse
 In den verschiedenen Wartebereichen des Impfzentrums gibt es Sitzgelegenheiten mit Mindestabständen.

In den verschiedenen Wartebereichen des Impfzentrums gibt es Sitzgelegenheiten mit Mindestabständen.

Foto: Martin Röse

Das ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Das Land NRW sieht vor, dass lediglich gesetzliche Betreuer Zugang zum Impfzentrum erhalten dürfen. Helfer des DRK stehen bereit, auch Rollstühle sind vorrätig. Der Kreis will das Gespräch mit dem Gesundheitsministerium suchen und sich dafür einsetzen, dass auch vertraute Bezugspersonen insbesondere ältere Menschen begleiten dürfen.

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