Neue Regelung in Niederkrüchten Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Niederkrüchten · Der Verein „Notfelle Niederrhein“ hat mehr als 4000 Unterschriften für eine Kastrationspflicht bei Katzen gesammelt. Als erste Kommune im Westkreis Viersen setzt Niederkrüchten dies zum 1. Juli um. Warum das Thema polarisiert.

 Wer seiner Katze oder seinem Kater Freigang gewährt oder streunende Katzen regelmäßig füttert, muss in Niederkrüchten ab 1. Juli dafür sorgen, dass die Tiere kastriert und gekennzeichnet sind.

Wer seiner Katze oder seinem Kater Freigang gewährt oder streunende Katzen regelmäßig füttert, muss in Niederkrüchten ab 1. Juli dafür sorgen, dass die Tiere kastriert und gekennzeichnet sind.

Foto: dpa / Andrea Warnecke

„Wir erhalten jeden Tag eine Meldung  über eine tragende Katze“, sagt Heike Neuser, Vorsitzende des Vereins Notfelle Niederrhein. Dann werde man aktiv, nehme das Muttertier auf, sorge für  die Kastration des Nachwuchses, wenn es soweit ist, lasse die Tiere chipen und registrieren. In Viersen, Brüggen, Nettetal  und Schwalmtal gibt es diverse Futterstellen, Vereinsmitglieder nehmen Katzen und Kater in Pflege. Zurzeit kümmere man sich um weit mehr als 50 Katzen, sechs Katzenmütter und eine trächtige Katze im Kreisgebiet. Der Bedarf steige: „Wir haben die Fördermittel, die wir jährlich von der Stadt Viersen erhalten, bereits jetzt fast völlig verbraucht“, schildert Neuser.