Niederschlagsgebühren in Viersen Was Grundstückseigentümer wissen müssen

Sobald die Luftbilder ausgewertet sind, informiert die Stadt Viersen die Grundstückseigentümer über die aktualisierte Datenbasis für die Niederschlagsgebühren. Was Hauseigentümer sonst noch wissen müssen:

 Auch Regen kostet Gebühren - wenn das Wasser in den Kanal fließt.

Auch Regen kostet Gebühren - wenn das Wasser in den Kanal fließt.

Foto: dpa-tmn/Angelika Warmuth

Gilt das Haus auf meinem Grundstück als versiegelte Fläche?

Nein. Es gilt als „bebaute Fläche“. Die wird mit dem Faktor 0,9 berechnet. Wer also ein Haus mit 80 Quadratmeter Grundfläche hat, zahlt für diese Fläche im kommenden Jahr 80*0,9*1,41 Euro=101,52 Euro.

Ich habe mein Dach begrünt. Zahle ich deshalb weniger?

So ist es. Gründächer werden mit dem Faktor 0,5 berechnet; ist der Substrataufdau dicker als zehn Zentimeter sogar nur mit dem Faktor 0,3. Das Gründach würde entsprechend lediglich 56,40 Gebühren beziehungsweise 33,84 Euro kosten.

Was gilt als versiegelte Fläche?

Zum Beispiel das Pflaster vor der Garage. Oder hinterm Haus die Terrassenfläche. Bei der Gebührenberechnung wird unterschieden zwischen sehr stark versiegelten Flächen (zum Beispiel Asphalt, bekommt den Faktor 0,9), stark versiegelten Flächen (Pflasterflächen mit durchlässigen Fugen, Faktor 0,45) und gering befestigten Flächen (zum Beispiel Rasengitterflächen, Faktor 0,2).

Ich möchte das Niederschlagswasser auf meinem Grundstück verrieseln lassen. Geht das?

Grundsätzlich gibt’s eine Kanalbenutzungspflicht. Auf Antrag kann die Stadt in Einzelfällen davon befreien. Das ist aber eher bei Neubauprojekten der Fall.

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