Umfrage in der Burggemeinde Brüggener können Fragen zur Niederschlagsgebühr klären
Brüggen · Die Gemeindeverwaltung Brüggen erfragt zurzeit bei Grundstückseigentümern die Flächengröße. Nötig ist dies, um die anfallende Niederschlagsgebühr zu erheben.
Die Gemeindeverwaltung Brüggen erfragt zurzeit bei Grundstückseigentümern die Flächengröße. Dies wird gebraucht als Grundlage, um die anfallende Niederschlagsgebühr zu erheben. „Es handelt sich um eine Routine-mäßige Erhebung“, erklärt Bastian Schröders vom Planungsbereich der Verwaltung. Dafür wurden rund 6500 Haushalte angeschrieben. Die Verwaltung erwarte eine Rücklaufquote von rund 70 Prozent. Allerdings hätte sich gezeigt, dass viele Brüggener Fragen haben. Darauf reagiert nun die Verwaltung. „Aufgrund der momentanen hohen Nachfrage besteht nochmals die Möglichkeit der persönlichen Beratung“, kündigt Schröders an.
Im Jahr 2004/2005 hat die Burggemeinde die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Seitdem werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird bemessen nach der überbauten beziehungsweise befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in den Abwasserkanal gelangt. Die relevanten Daten dafür sind mit Luftbildern aus dem Jahr 2020 ermittelt worden. Aus den Aufnahmen ist aber nicht zu erkennen, ob Flächen an den Abwasserkanal angeschlossen sind. Deshalb müssen dabei Grundstückseigentümer helfen.
Anfang Mai erhielten Grundstücksbesitzer Post von der Verwaltung. Diese enthielt vorausgefüllte Erhebungsbögen zu den befestigten und abflusswirksamen Flächen. Die Empfänger müssen folgendes tun: in den Fragebögen die Richtigkeit der Angaben bestätigen oder korrigieren und angeben, ob das Niederschlagswasser gegebenenfalls nicht im öffentlichen Abwasserkanal landet. Ergänzend erfragte die Verwaltung Informationen zu eventuellen Zisternen, Brauchwassernutzungs- und Versickerungsanlagen. „Es geht um einen Abgleich der vorhandenen Daten. In der Regel ändert sich für die Grundstücksbesitzer wenig“, so die Erfahrung von Schröders.
Bereits im Zeitraum vom 2. bis 13. Mai konnten sich die Brüggener zu den Fragebögen persönlich beraten lassen. Jetzt gibt es einen weiteren Beratungstermin am Donnerstag, 2. Juni, im Bürgerinformationsbüro an der Borner Straße 8.
Info Eine Beratung ist möglich am Donnerstag, 2. Juni, in der Zeiträumen von 8,30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in der Borner Straße 8 in Brüggen.