Tulpensonntag und Rosenmontag Wo in Viersen an Karneval nicht gehalten werden darf
Viersen · Die Stadt Viersen wird wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet zahlreiche Halteverbotszonen einrichten und Straßen sperren. Das kündigte die Verwaltung jetzt an.
Grund sei, dass die Zugwege und auch die Bereiche, in denen sich die Züge aufstellen, frei von parkenden Fahrzeugen sein müssen.
Die Halteverbote gelten bereits vor Beginn der Züge. Dadurch wird ermöglicht, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können.Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparkenden auferlegt. Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern an, bis die Straßen nach den Zügen gereinigt sind. „Keinesfalls sollte direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche eingefahren werden, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern“, warnte ein Stadtsprecher. „Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die Feiernden am Zugweg.“ Zudem erschwere es den Mitarbeitern die Arbeit, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern. In früheren Jahren war es immer wieder zu Behinderungen gekommen, während die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen.Die Regelungen in den verschiedenen Stadtteilen:
Alt-Viersen Am Tulpensonntag, 19. Februar, gilt im Aufstellungsbereich und am Zugweg ein Durchfahrtverbot ab 11 Uhr, im Ortsteil Rintgen ab 9 Uhr. Die Halteverbote gelten im Rintgen ab 8, beim Viersener Stadt-Zug ab 10 Uhr. Alle Einschränkungen werden gegen 22 Uhr wieder aufgehoben. Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11.11 Uhr, der Tulpensonntagszug beginnt um 14.11 Uhr an der Gartenstraße.
Süchteln In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 20. Februar, ab 7 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 9 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 15 Uhr wieder aufgehoben. Der Süchtelner Rosenmontagszug beginnt um 11.11 Uhr an der Hindenburgstraße.
Dülken Die Halteverbote in Dülken gelten am Rosenmontag, 20. Februar, ab 10 Uhr, die Durchfahrt durch die gekennzeichneten Bereiche ist ab 11 Uhr nicht mehr möglich. Gegen 22 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden. Der Rosenmontagszug fängt um 14.11 Uhr an. Aufstellung ist an der Rheindahlener Straße