Förderprogramme Wie Viersen schöner werden soll

Viersen · Die Stadt plant zwei Förderprogramme für private Investitionen in dem Stadtteil Süchteln. So soll der Ortskern aufgewertet werden. Profitieren können nicht nur Hauseigentümer.

 Hausfassaden in Süchteln: Durch zwei Förderprogramme will die Stadt Viersen Anreize für Eigentümer schaffen. Wer beispielsweise seine Hausfassade renoviert, soll bis zur Hälfte der Kosten bezuschusst bekommen.

Hausfassaden in Süchteln: Durch zwei Förderprogramme will die Stadt Viersen Anreize für Eigentümer schaffen. Wer beispielsweise seine Hausfassade renoviert, soll bis zur Hälfte der Kosten bezuschusst bekommen.

Foto: Knappe, Joerg (jkn)

Die Stadt Viersen will ihr Stadtverschönerungsprogramm massiv ausweiten. Nach Hausbesitzern in Dülken und der Südstadt sollen künftig auch Eigentümer und Mieter in Süchteln Fördermittel von mehreren hunderttausend Euro erhalten können, wenn sie Hausfassaden renovieren oder Vorgärten neu gestalten. Daneben ist ein sogenannter Verfügungsfonds geplant - für Maßnahmen, die den Straßenraum im Innenstadtbereich von Süchteln besonders beleben, zum Beispiel durch eine herausragende Blumengestaltung oder höherwertige Stühle und Tische für die Außengastronomie. Durch den Fonds kann bis zur Hälfte der Kosten bezuschusst werden.

 In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, 2. April, wird die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche die geplanten Richtlinien für den Fonds und das „Hof- und Fassadenprogramm“ vorstellen. Die Sitzung (18 Uhr, „Forum“ am Rathausmarkt) ist öffentlich, Zuhörer sind willkommen. Endgültig entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung am 9. April.

Beide Programme sind Teil des Entwicklungskonzepts für den Stadtteil Süchteln.

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fassadenprogramm:

Wie hoch ist die Förderung?

Beim Fassadenprogramm muss ein Eigenanteil von 60 Prozent bezahlt werden.

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Gebäudeaußenfassaden, Dachflächen, historischen Einfriedungen und Stützmauern sowie Hofflächen. Voraussetzung: wenn sie öffentlich sichtbar sind. Daneben wird auch der barrierefreie Zugang zu Gebäuden und die Entsiegelung befestigter Flächen für private Garten- oder Grünflächen gefördert. Die Gesamtkosten müssen 500 Euro überschreiten. Liegen sie bei mehr als 2500 Euro, müssen dem Antrag drei Angebote von Handwerksbetrieben beigefügt werden. Und: Förderfähig sind im Regelfall nur Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 60 Euro je Quadratmeter umgestalteter Fläche.

Wo wird gefördert?

Im erweiterten Stadtkern von Süchteln. Das Fördergebiet wird im Norden begrenzt von der Linie Johannisstraße, Ricarda-Huch-Straße und Butschenweg, im Osten durch die Linie Andreas- und Freudenbergstraße, im Süden durch Beckstraße und Gehlingsweg sowie im Westen durch die Linie Humboldstraße, Josef-Steinbüchel-Straße, Schlegelstraße und Äquatorweg. Ist der Eigentümer einverstanden, können auch Mieter Maßnahmen anmelden.

Wie groß ist der Fördertopf?

Insgesamt stehen gut 237.000 Euro zur Verfügung. Allerdings wurde der Stadt bislang erst eine Teilsumme von 37.500 Euro bewilligt.

Warum wird gefördert?

Weil bei einigen Gebäuden, wie die Stadt es diplomatisch ausdrückt, „ein gestalterischer und auch energetischer Aufwertungsbedarf sichtbar ist“. „Private Investitionen der Eigentümer in ihre Immobilie sind oftmals unterblieben“, erklärt die Technische Beigeordnete. „Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, der die privaten Eigentümer zur Investition in ihre Immobilien motiviert.“ Ziel sei es, eine funktionale, denkmalgerechte und nachhaltige Aufwertung des privaten Wohnumfelds zu fördern und wichtige, stadtbildprägende Wohngebäude aufzuwerten. Fritzsche erklärt: „Gerade in der historischen Altstadt hat das Erscheinungsbild der Fassaden einen erheblichen Einfluss auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und die Wahrnehmung des gesamten Stadtteils.“ Dies gelte auch für die Gestaltung von Werbeanlagen. Fritzsche will daher auch die Entfernung von Werbeanlagen fördern, die das historische Erscheinungsbild beeinträchtigen.

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum „Verfügungsfonds“:

Wo wird gefördert?

Im Kernbereich der Innenstadt zwischen Westring und Ostring inklusive dem Süchtelner Stadtgarten.

Was wird gefördert?

Möglichst kurzfristig umzusetzende Maßnahmen, die den Handelsstandort beleben, das Image Süchtelns fördern oder das Stadtbild aufwerten. Die Einzelmaßnahmen dürfen 10.000 Euro förderfähige Kosten nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Förderung?

Darüber entscheidet ein Beirat. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent.

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