Verletzung der Aufsichtspflicht? Sexuelle Übergriffe unter Kindern in Viersener Kita

In einer konfessionellen Kindertagesstätte hat ein Kind drei kleine Mädchen gegen ihren Willen im Intimbereich berührt. Die Eltern werfen der Kita-Leitung Verletzung der Aufsichtspflicht und mangelnde Transparenz vor.

In einer konfessionellen Viersener Kindertagesstätte kam es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern.

In einer konfessionellen Viersener Kindertagesstätte kam es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern.

Foto: Michael Kleinrensing

Es ist der Alptraum aller Eltern: In einer konfessionellen Kindertagesstätte in Viersen ist es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen. „Unsere Tochter erzählte uns, dass ein Kind sie gegen ihren Willen und unter Drohung im Intimbereich angefasst hat“, berichtet ein betroffener Vater. „Außerdem erzählte unsere Tochter, dass er das nicht nur bei ihr gemacht habe.“ Insgesamt sind in der Viersener Einrichtung drei Mädchen zwischen drei und fünf Jahren von den sexuellen Übergriffen betroffen. Sie ereigneten sich im Freispiel. Wie Eltern übereinstimmend berichten, sei es üblich, dass sich einzelne Erzieherinnen in der Kita während des Freispiels mit ihrem Mobiltelefon befassten, statt auf die Kinder zu achten.